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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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nach der Einschätzung der LANUV in ihrer Wertigkeit hinter den bereits voll<br />

entwickelten Flächen zurückbleiben (siehe oben).<br />

Wohl aber kann die unterschiedliche Qualität der betroffenen Flächen in die Er-<br />

wägung eingestellt werden, ob im Vorfeld durchgeführte Schadensbegren-<br />

zungsmaßnahmen geeignet und ausreichend sind, eine erhebliche Beeinträch-<br />

tigung zu vermeiden.<br />

Dem Vorhabenträger wird insoweit verbindlich aufgegeben, unmittelbar nach<br />

Bestandskraft dieses Planfeststellungsbeschlusses auf Teilflächen der Flurstü-<br />

cke 1 und 2 in der Flur 1 der Gemarkung Tatenhausen, wie sie in dem mit Mail<br />

vom 20.04.2011 übermittelten Lageplan gekennzeichnet sind (Flächenumfang<br />

insgesamt 3.000 m 2 ), die Baumarten Fichte, Roteiche und/oder Kiefer zu ent-<br />

nehmen und auf diese Weise <strong>–</strong> angrenzend an bestehende Bestände des Le-<br />

bensraumtyp 9190 <strong>–</strong> kurzfristig Bestände zu schaffen, die ebenfalls den Krite-<br />

rien dieses Lebensraumtyps entsprechen. Bei der weiteren Bestandspflege ist<br />

die Stieleiche als dominierende Baumart zu erhalten und zu fördern, um den<br />

Kriterien des Lebensraumtyps auch nachhaltig zu entsprechen. Ggf. durch Sa-<br />

menflug aufkommende Fehlbestockung aus z.B. Fichte, Kiefer oder Traubenkir-<br />

sche ist auf Dauer gezielt zu entnehmen. Ein entsprechendes Maßnahmenblatt<br />

ist für die Ausführungsplanung zu erarbeiten und der Höheren Landschaftsbe-<br />

hörde sowie der Planfeststellungsbehörde zur Zustimmung vorzulegen.<br />

Die Zustimmungserklärung des Eigentümers der Flächen hat der Vorhabenträ-<br />

ger ebenfalls mit Mail vom 20.04.2011 vorgelegt.<br />

Zur Überzeugung der Planfeststellungsbehörde kann durch diese Maßnahme<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung des Lebensraumtyps 9190 trotz der unmittel-<br />

baren Inanspruchnahme von 900 m 2 und der damit verbundenen Überschrei-<br />

tung des quantitativ-absoluten Orientierungswertes der Fachkonventionen ver-<br />

mieden werden.<br />

Schon das LANUV schreibt in seiner Stellungnahme vom 08.09.2010 gegen-<br />

über der Höheren Landschaftsbehörde:<br />

„Sollte sich jedoch unter Berücksichtigung von im Vorfeld durchgeführten Scha-<br />

densbegrenzungsmaßnahmen, bei denen auf ausreichender Fläche und geeig-<br />

neten Standorten innerhalb des FFH-Gebietes der Lebensraumtyp 9190 (z.B.<br />

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