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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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oberstrom der Entnahmebrunnen, insbesondere in kurzem Abstand zu denjeni-<br />

gen des Wasserschutzgebietes Tatenhausen.<br />

Nach gutachterlicher Ermittlung (s. Kapitel B 7.1.2.1) steht fest, dass eine voll-<br />

ständige Tieflage der Trasse zu Eingriffen auch in den unteren, für die Wasser-<br />

gewinnung bedeutsamen Grundwasserleiter führt. Dabei wird insbesondere<br />

auch die schützende Deckschicht durchschnitten, wodurch es zu einem hydrau-<br />

lischen Kurzschluss zwischen dem oberen und dem <strong>–</strong> derzeit geschützten <strong>–</strong> un-<br />

teren Grundwasserleiter kommen wird. Der Geschütztheitsgrad des unteren<br />

Grundwasserleiters wird erheblich gemindert. Die vertikale Ausdehnung des un-<br />

teren Grundwasserleiters wird verringert mit der Folge eines Aufstaus. Der Gut-<br />

achter kommt abschließend zum Ergebnis: „Aus den genannten Gründen wäre<br />

eine Realisierung dieser Variante mit sehr großen Eingriffen in beide Grund-<br />

wasserleiter und Veränderungen der Grundwasserströmungssituation verbun-<br />

den, die in Anbetracht der vorliegenden Nutzungen nicht hingenommen werden<br />

könnten.“<br />

Umgekehrt bedeutet die Errichtung eines Halbtunnels in einer Weise, die nicht<br />

in den unteren Grundwasserleiter eingreift und der darüber liegenden Deck-<br />

schicht eine ausreichende Residualmächtigkeit von 4,50 m erhält, dass das<br />

Bauwerk innerhalb des Wohngebietes Schlammpatt noch 2,00 <strong>–</strong> 3,00 m aus der<br />

Erde ragen würde. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass unter dem eigentlichen<br />

Tunnelbauwerk ein Stau des oberen Grundwasserleiters durch den Einbau ei-<br />

ner Dükerschicht vermieden sowie eine mit Zugankern gegen Auftrieb gesicher-<br />

te Unterwasserbetonschicht errichtet werden müsste (insoweit Erläuterungen<br />

des Vorhabenträgers im Erörterungstermin des eingestellten Planfeststellungs-<br />

verfahrens für die Variante V 16+ im Mai 2003, Wortprotokoll Seite 217). Das<br />

vorhandene örtliche Wegenetz müsste im Bereich des Halbtunnels mit aufwän-<br />

digen Brückenbauwerken überführt und angepasst werden, Eingriffe in die Bau-<br />

substanz wären wegen des Tunnels selbst und der Rampen der Überführungs-<br />

bauwerke unumgänglich.<br />

Schon damit wäre also ein erheblicher Eingriff in die wohnbaulichen Gegeben-<br />

heiten verbunden; das Wohngebiet „Schlammpatt“ würde unvertretbar beein-<br />

trächtigt.<br />

Da die Naturschutzverbände das oben beschriebene Gefährdungspotenzial für<br />

das Grundwasser nicht anführen, sondern lediglich darauf hinweisen, dass die<br />

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