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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einzelgebäude. Derartige punktuelle Eingriffe kann auch die V 11 in der Streu-<br />

bebauung nordwestlich von Hörste nicht vermeiden.<br />

Als Ergebnis der Variantenprüfung zur bebauten Umwelt hat der Gutachter in<br />

der Generalerörterung formuliert: „Nach der Konfliktanalyse und der Betrach-<br />

tung der Varianten ist - das ist zusammenfassend das ganz klare Ergebnis <strong>–</strong> die<br />

Variante V 16/K 1 insgesamt besser einzustufen. Sie ist auch immer noch bes-<br />

ser einzustufen als die Kombination beider Varianten (Anmerkung: Hiermit ist<br />

die V 11 gemeint als Kombination zwischen der V 16/K 1 und der STU-Trasse,<br />

ausgehend vom Übergabepunkt Schnatweg). Das hat unter anderem damit zu<br />

tun <strong>–</strong> ich kann das jetzt nur grob zusammenfassen; die Gutachtenstapel sind ja<br />

auch dick genug -, dass die Eingriffe, die in das Siedlungsgefüge Hörste und<br />

Bokel gemacht werden, städtebaulich intensiver sind als die Eingriffe im Bereich<br />

Alleestraße/Postweg. Der Eingriff in Hörste und Bokel ist, abgesehen von den<br />

funktionalen Beeinträchtigungen, auch siedlungshistorisch deutlich gravieren-<br />

der. Er führt zu einer sehr starken Trennwirkung der südlich zugeordneten Bau-<br />

ernschaften“ (Wortprotokoll Seite 262/263).<br />

Verkehrsuntersuchung<br />

Wie bereits in Kapitel B 7.1.1.2 ausgeführt, gibt es keine Verkehrsuntersuchung<br />

zu den Wirkungen einer V 11 im Vergleich zur V 16/K 1.<br />

Aus dem vorliegenden Gutachten zum Variantenvergleich zwischen V 16/K 1<br />

und der STU-Trasse ergibt sich jedoch die eindeutige Wertung, dass einer Au-<br />

tobahn eine umso geringere verkehrliche Wirksamkeit im Sinne einer Entlas-<br />

tung des nachgeordneten Netzes zuzumessen ist, je weiter sie sich von dem<br />

entlastungsbedürftigen Teil dieses Netzes <strong>–</strong> und damit hier insbesondere von<br />

der B 68 <strong>–</strong> entfernt.<br />

Auch ohne dezidiertes Gutachten ist daher nachvollziehbar zu konstatieren,<br />

dass die größere Entfernung der V 11 zur B 68 ihre verkehrliche Wirksamkeit<br />

einschränkt und dies in einem Variantenvergleich zu ihren Lasten gewertet wer-<br />

den muss.<br />

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