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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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im Erörterungstermin nachgekommen. Die generelle Forderung, Ausweichbuch-<br />

ten an allen Brückenbauwerken anzulegen, kann insoweit nicht durchgreifen.<br />

Forderungen der Stadt nach durchgängigen Lärmschutzeinrichtungen in 4,00 m<br />

Höhe auf ihrem Gemeindegebiet kann nicht gefolgt werden. Zur Begründung<br />

wird auf die oben bzgl. gleichartiger Forderungen der Stadt Halle getroffenen<br />

Erwägungen verwiesen. Im Übrigen werden in der Siedlung Casum als einzi-<br />

gem in <strong>Borgholzhausen</strong> im Einflussbereich der A 33 bauplanungsrechtlich aus-<br />

gewiesenem Wohngebiet die einschlägigen Immissionsgrenzwerte eingehalten.<br />

Die Forderung, eine zweite Verbindung zwischen der Casumer Straße und dem<br />

Illenbruch zu schaffen, wird zurückgewiesen. Die Begründung kann Kapitel<br />

B 7.3.1 dieses Beschlusses entnommen werden.<br />

Die Stadt <strong>Borgholzhausen</strong> erhebt für eine Mehrzahl von Bächen und namenlo-<br />

sen Gewässern die Forderung, mit Blick auf geänderte Vorflutverhältnisse (na-<br />

mentlich Zulauf aus Regenrückhaltebecken) die hydraulische Leistungsfähigkeit<br />

der Gewässer zu überprüfen und ggf. anzupassen. Diese Forderung ist mit dem<br />

vorliegenden wassertechnischen Entwurf berücksichtigt, da hierin die erforderli-<br />

chen hydraulischen Nachweise für die Gewässer enthalten sind. Die erforderli-<br />

chen Anpassungsmaßnahmen sind Gegenstand der Planung. Es wird in diesem<br />

Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Einleitungen aus Regenrückhaltebe-<br />

cken die hydraulische Situation insofern nicht verändern, als die Einleitungs-<br />

mengen denjenigen eines natürlichen Einzugsgebietes entsprechen.<br />

Für die Forderung, beidseits der Holtfelder Straße und der Stockkämper Straße<br />

Wildschutzzäune mit Blick auf die dort geplanten Grünbrücken anzulegen, ist<br />

die Erledigung eingetreten. Die Grünbrücken sind mit Deckblatt I von der jewei-<br />

ligen Straßenüberführung abgerückt, weshalb querende Tiere keine unmittelba-<br />

re Gefahr für den Straßenverkehr mehr darstellen.<br />

8.2 Träger öffentlicher Belange<br />

Den Einwendungen, Anregungen und Forderungen der beteiligten Träger öf-<br />

fentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände wurde entweder vom Vorha-<br />

benträger in der Gegenäußerung bzw. in der Überarbeitung mit den Deckblät-<br />

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