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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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der Flurbereinigungsbehörde rät zur Aufgabe des Eigentums. Der Vorhabensträger<br />

wird im Deckblatt eine Lösung vorsehen. Der Einwender müsse beteiligt<br />

werden und könne sich dann im Deckblattverfahren abschließend äußern.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Der Einwender hatte in seiner schriftlichen Einwendung gefordert, den westlich<br />

der Holtfelder Straße nach Süden verlaufenden Graben nicht mit anderen Wasserläufen<br />

zusammenzufassen, sondern unmittelbar im bisherigen Verlauf unter<br />

der A 33 hindurchzuführen.<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen. Gegenstand des von den Wasserbehörden<br />

geprüften wassertechnischen Entwurfes ist es, alle Entwässerungseinrichtungen<br />

und die vorhandenen Vorfluter an die geänderten Abflussverhältnisse<br />

auch hinsichtlich der Dimensionierung anzupassen und auf diese Weise zu<br />

gewährleisten, dass sich die Entwässerungsleistung des gesamten Systems<br />

nicht verändert. Eine höhere Staugefahr ergibt sich mithin auch im angesprochenen<br />

Graben nicht.<br />

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