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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.17<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Vom Flurstück 302 in der Flur 52 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> sind 3.330<br />

m 2 für die Trasse überplant. Weitere 3.750 m 2 sollen vorübergehend in Anspruch<br />

genommen werden. Auf einer Teilfläche des Flurstücks 26 in der Flur 53<br />

der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> (350 m 2 ) soll eine landschaftspflegerische<br />

Maßnahme (Nr. M/A/E 5.703, Anlage einer Kopfbaumreihe) umgesetzt werden.<br />

Auf Nachfrage des Einwenders bestätigt der Vorhabensträger, an dem entlang<br />

der Südost-Grenze des Flurstücks 26 verlaufenden Graben keine Veränderungen<br />

vornehmen zu wollen. Insbesondere werde auch kein zusätzliches Wasser<br />

von Straßenflächen der A 33 hineingeleitet. Der Vorhabensträger korrigiert<br />

insoweit seine Gegenäußerung. Er sagt zudem zu, die im Flurstück 26 vorhandene<br />

Drainage bei der Ausführung zu berücksichtigen.<br />

Mit Deckblatt I ist die Inanspruchnahme des Flurstücks 302 unverändert geblieben.<br />

Das Flurstück 26 wird nunmehr vollständig für landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen in Anspruch genommen. Der Einwender hat Einwendungen gegen<br />

diese Planänderung erhoben. Er hält es für eine fragwürdige Vorgehensweise,<br />

Artenschutzmaßnahmen zugunsten des Steinkauzes zu treffen, die dazu dienen<br />

sollen, den Steinkauz aus seinen angestammten Revieren in Landschaftsräume<br />

zu ziehen, in denen bisher kein Brutvorkommen vorhanden ist.<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen.<br />

Das angesprochene Steinkauzvorkommen besteht im Raum Holtfeld/Casum<br />

aus 5 bis 6 Revieren. Es handelt sich um ein isoliertes Vorkommen am Rand<br />

des Hauptverbreitungsgebietes der Art mit relativ großem Abstand zum nächsten,<br />

ebenfalls recht kleinen Vorkommen bei Versmold. Die Siedlungsdichte ist<br />

auf sehr niedrigem Niveau konstant bis abnehmend, das Vorkommen muss<br />

insgesamt als suboptimal, instabil und damit besonders empfindlich gegenüber<br />

jeglichen Beeinträchtigungen bezeichnet werden (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,<br />

Teil A, Kapitel 8.15).<br />

Mit dem Bau und Betrieb der A 33 gehen derartige Beeinträchtigungen jedoch<br />

einher. Habitatbestandteile gehen verloren, Teilhabitate werden voneinander<br />

getrennt. Weitere Flächen, die derzeit für die Steinkauzpopulation gut nutzbar<br />

sind, werden durch die von der Straße ausgehenden Immissionen beeinträchtigt,<br />

das Kollisionsrisiko nimmt zu.<br />

Waren also schon die vorhandenen Habitatstrukturen nicht ausreichend, als<br />

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