07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

vorstehenden Kapitel beschriebenen Maßnahmen verhindern wirksam auch im<br />

Falle des Lebensraumtyps 9190 die Inanspruchnahme weiterer Flächen wäh-<br />

rend der Bauphase.<br />

Wie in Kapitel B 6.4.3.1 dieses Beschlusses erläutert, ist eine direkte Flächen-<br />

inanspruchnahme kritisch zu bewerten und nur dann als nicht erhebliche Beein-<br />

trächtigung anzusehen, wenn ihr Bagatellcharakter zukommt. Insoweit bieten<br />

die Fachkonventionen eine Orientierungshilfe, wobei den dort genannten Wer-<br />

ten nicht die Qualität von Grenzwerten zukommt; es handelt sich lediglich um<br />

Orientierungswerte im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung.<br />

Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung hatte sich zunächst verbal-<br />

argumentativ mit der Frage der Erheblichkeit auseinandergesetzt und das so<br />

gewonnene Votum anhand der Fachkonventionen überprüft; im Ergebnis wurde<br />

weiterhin ein günstiger Erhaltungszustand des Lebensraumtyps prognostiziert<br />

und damit eine erhebliche Beeinträchtigung verneint.<br />

Allerdings lag dieser Einschätzung lediglich die direkte Inanspruchnahme sol-<br />

cher Flächen zugrunde, die bereits 2009 als Lebensraumtyp eingestuft waren;<br />

damalige Entwicklungsflächen hingegen gingen in die Beurteilung nicht ein. Der<br />

Bewertung kann insoweit nicht gefolgt werden; sie muss unter Berücksichtigung<br />

der Tatsache, dass die damaligen Entwicklungsflächen heute als planungsrele-<br />

vante Lebensraumtyp-Flächen anzusprechen sind, neu vorgenommen werden.<br />

Den Ausgangspunkt bilden dabei die oben erwähnten Fachkonventionen. Der<br />

Planfeststellungsbehörde ist dabei die Intention ihrer Verfasser bewusst, „diese<br />

(die Orientierungswerte) wie auch die Fachkonventionen sollen und können die<br />

Einzelfallbeurteilung und einen entsprechenden fachlichen Begründungszu-<br />

sammenhang nicht ersetzen, sondern sie sollen hierfür eine objektive Orientie-<br />

rung und Hilfestellung bieten. (..) Soweit bei der Anwendung im Einzelfall von<br />

den Orientierungswerten abgewichen wird, ist dies im fachlichen Begründungs-<br />

zusammenhang nachvollziehbar darzulegen.“ (Fachkonventionen, Seite 17). In-<br />

sofern beinhaltet die Anwendung der Fachkonventionen eine verbal-<br />

argumentative fachliche Bewertung des Einzelfalls <strong>–</strong> sowohl bei einer Unter-<br />

schreitung als auch erst recht bei einer Überschreitung der Orientierungswerte.<br />

Prinzipiell gehen die Fachkonventionen von der Grundannahme aus, dass die<br />

direkte und dauerhafte Inanspruchnahme eines Lebensraumes nach Anhang I<br />

440

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!