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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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7.3.2 Bei allen Baumaßnahmen innerhalb festgesetzter Wasserschutzgebiete sind die<br />

Bestimmungen der RiStWag 2002 als Mindeststandard (s. aber folgende Ne-<br />

benbestimmungen bzgl. des WSG Tatenhausen) zu beachten.<br />

7.3.3 Zum Schutz der Trinkwasserversorgung der Stadt Halle hat der Vorhabenträger<br />

alle in der „Hydrogeologischen Machbarkeitsstudie der Trassenvariante „K 1“ im<br />

Bereich des Wasserwerkes Tatenhausen der TWO, Halle“ des Büros Schmidt<br />

und Partner vom September 2006 vorgeschlagenen Schutz- und Sicherungs-<br />

maßnahmen umzusetzen (Kapitel 7 der Machbarkeitsstudie). Soweit in der<br />

Machbarkeitsstudie zwei Standortvorschläge für einen Ersatzbrunnen gemacht<br />

werden, ist der günstigste Ersatzbrunnenstandort VB1 auszuwählen.<br />

Die Machbarkeitsstudie fordert in ihrem Kapitel 7 für das WSG Tatenhausen<br />

innerhalb eines klar umgrenzten Raumes der Wasserschutzzone III bei allen<br />

Baumaßnahmen die Umsetzung von Schutzmaßnahmen nach RiStWag für die<br />

Wasserschutzzone II auch über deren räumliche Abgrenzung hinaus. Dies<br />

schließt den Einbau von Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe H 2 nach DIN<br />

EN 1317-2 {17} bei einer prognostizierten Verkehrsstärke von 16.500 Kfz./24 h<br />

südlich des Kreisverkehrs an der L 782 ein. Soweit der räumliche Umfang die-<br />

ser Forderung dem mit Mail des Vorhabenträgers vom 11.03.2010 übersandtem<br />

Plan im südlichen Bauabschnitt der L 782 nicht entspricht, ist die weitergehende<br />

Vorgabe der Machbarkeitsstudie umzusetzen.<br />

7.3.4 Die mit Nebenbestimmung Nr. 8.11.10 des Planfeststellungsbeschlusses für<br />

den Abschnitt 6 vom 06.06.2007, 5P.34-00-1/04, angeordneten vier Gütemess-<br />

stellen zwischen dem Hilterweg und der westlichen Grenze des WSG Steinha-<br />

gen-Patthorst hat der Vorhabenträger <strong>–</strong> analog der mit diesem Planfeststel-<br />

lungsbeschluss für die privaten Trinkwasserbrunnen getroffenen Regelung <strong>–</strong> ab<br />

Baubeginn bis zu einem Zeitpunkt von einem Jahr nach Abschluss der Bauar-<br />

beiten zu unterhalten und regelmäßig halbjährlich zu beproben.<br />

7.3.5 Innerhalb von WSG sowie dem geplanten WSG Holtfeld der Stadt Borgholz-<br />

hausen sollten beim Bau von tiefgründigen Bauwerken schützende Deckschich-<br />

ten möglichst nicht durchstoßen werden. Ist dies unvermeidlich, so sind die<br />

Gründungen so abzudichten, dass die Schutzschicht wieder hergestellt wird.<br />

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