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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Grunderwerbsverhandlungen interessiert, wenn sie auch noch nicht entschieden<br />

hätten, ob sie die Flächen verkaufen wollen oder nicht. Zumindest die Pflege<br />

eines Waldbestandes könnten sie sich aber nicht vorstellen. Bzgl. der Höhe<br />

einer Entschädigung weisen sie darauf hin, dass auf dem Grundstück des Einwenders<br />

zu 1. die Feldhecke nunmehr nicht auf Brachland, sondern auf einer<br />

Ackerfläche vorgesehen sei.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Über die oben behandelten Aspekte hinaus haben die Einwender keine weiteren<br />

Gesichtspunkte in ihren Einwendungen angesprochen.<br />

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