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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Existenz<br />

Der Einwender sieht sich durch die Eingriffe in Eigentums- und Pachtflächen in<br />

seiner Existenz bedroht und fordert, dies durch ein entsprechendes Gutachten<br />

zu überprüfen. Er händigt zu diesem Zweck den <strong>–</strong> nur teilweise (Seiten 3 und 4)<br />

<strong>–</strong> ausgefüllten Erhebungsbogen der betrieblichen Daten aus.<br />

Der Vorhabensträger sagt zu, anhand dieser Daten durch einen Gutachter zu<br />

entscheiden, ob ein umfängliches Existenzgutachten erforderlich sei.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Da Eigentums- und Pachtflächen des Einwenders nicht mehr betroffen sind, ist<br />

eine Existenzgefährdung auszuschließen.<br />

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