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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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anlagenbedingte Verluste essenzieller Habitatteile oder sonstige Beeinträchti-<br />

gungen nicht zu erwarten.<br />

Zum Erhalt des Wachtelvorkommens im Raum hält der Vorhabenträger aber<br />

dennoch die folgenden zusätzlichen Maßnahmen für erforderlich: Funktionser-<br />

haltende Maßnahmen (Anlage von Blühstreifen auf Ackerflächen (M/A 8.905,<br />

ca. 0,6 ha)). Diese Maßnahmen sind im LBP vorgesehen und mit diesem Plan-<br />

feststellungsbeschluss festgelegt (vgl. auch Kap. 9 des Artenschutzrechtlichen<br />

Fachbeitrages 2009).<br />

Es ist im Weiteren der Auffassung des Vorhabenträgers zu folgen, dass eine<br />

erhöhte Kollisionsgefährdung oder eine Barrierewirkung durch die Trasse für die<br />

Wachtel nicht abgeleitet werden kann, da sie als Langstreckenzieher vergleich-<br />

bare Autobahnen auch heute schon auf dem Zug quert. Überdies wird hier zu<br />

Recht der Hinweis gegeben, dass das Kollisionsrisiko fast im gesamten Stre-<br />

ckenverlauf der A 33 durch die planfestgestellten Wälle, Wände oder Wall-<br />

Wand-Kombinationen wesentlich minimiert ist. Damit ist das Tötungsverbot des<br />

§ 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG nicht einschlägig.<br />

Wie bereits in Kapitel B 6.3.1 ausgeführt, konnten im Zusammenhang mit der<br />

Aktualisierung der artenschutzrechtlichen Bestandsaufnahme auch neue Er-<br />

kenntnisse für die Wachtel gefunden werden. Es liegen aktuelle Nachweise von<br />

Wachteln im Umfeld der Trasse aus dem Raum Künsebeck/Bokel vor. Hier<br />

wurden von der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld 2007 zwei Rufer im<br />

Bereich der Kleinen Künsebecker Heide festgestellt sowie im Rahmen der Kar-<br />

tierungen 2010 ein Rufer im Bereich nördlich der K 25. Weiter abseits der Tras-<br />

se, bei Stockkämpen, liegen aus 2008 weitere Nachweise von zwei Rufern vor<br />

(Daten AG Biotopkartierung). Ein weiteres Vorkommen konnte im Rahmen der<br />

Kartierungen 2010 östlich der Alleestraße, südlich des Schulzentrums nachge-<br />

wiesen werden. Das bereits im Artenschutzbeitrag aufgeführte und als Durch-<br />

zügler gewertete Vorkommen nördlich der K 25, das jetzt bestätigt wurde, wird<br />

aufgrund der jetzt mehrfachen Ruferbestätigung als Brutverdacht gewertet.<br />

Brutvorkommen bei Künsebeck wurden 2004 nicht festgestellt. Sofern die bei<br />

Künsebeck 2007 nachgewiesenen Vorkommen als Bruten gewertet würden,<br />

könnte eine Beeinträchtigung durch die Trasse im Abschnitt 7.1 für diese Vor-<br />

kommen, wie auch für das Vorkommen nördlich der K 25, nicht ausgeschlossen<br />

werden. Dabei befinden sich die Nachweisorte bei Künsebeck in einem Abstand<br />

von ca. 280 m und 600 m nördlich der Trasse, in Höhe der K 25 in einem Tras-<br />

senabstand von < 100 m.<br />

An der K 25 befindet sich der Nachweisort trassennah. Weil hier vor allem<br />

Wald- und Waldrandbereiche gequert werden, gehen die Gutachter fachlich<br />

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