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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Soweit die Einwender einen Wertverlust ihres Anwesens sowie eine künftig ein-<br />

geschränkte Vermietbarkeit beklagen, wird die Einwendung mit Blick auf die<br />

diesbezüglichen Ausführungen eingangs dieses Kapitels zurückgewiesen.<br />

Vehement wenden sich die Eigentümer dagegen, den neuen Verbindungsweg<br />

zwischen der abgebundenen Straße Dahlbreede und der überführten Straße Im<br />

Hagen an der südlichen Grenze ihres Flurstücks 6 und damit an Innen- wie Au-<br />

ßenwohnbereichen entlang zu führen. Sie befürchten den Anstieg des Lärmpe-<br />

gels, eine Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes sowie Gefahren<br />

für das auf dem Hof lebende Kleinkind.<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen.<br />

Die von den Einwendern befürchteten Auswirkungen sind durch die vorhandene<br />

Straße Dahlbreede grundsätzlich schon gegeben, konzentrieren sich lediglich<br />

auf eine andere Seite des Anwesens. Mögen damit auch verstärkt die Wohnbe-<br />

reiche des Gebäudes betroffen sein, handelt es sich bei der Dahlbreede um ei-<br />

ne nur gering belastete Gemeindestraße im dünn besiedelten Außenbereich der<br />

Stadt Halle. Unzumutbare Beeinträchtigungen der von den Einwendern befürch-<br />

teten Art sind damit ausgeschlossen.<br />

Weitere Einwendungen abseits der persönlichen Betroffenheit werden mit Blick<br />

auf die entsprechenden Kapitel dieses Planfeststellungsbeschlusses zurückge-<br />

wiesen.<br />

Hinsichtlich der übrigen Einzeleinwendungen von Grundstücksbetroffenen wird<br />

auf die folgenden Protokolle der Einzelerörterungen und meine diesbezüglichen<br />

Entscheidungen verwiesen:<br />

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