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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Flurstücks extensive, feuchte Grünlandgesellschaften entwickelt werden. Mithin<br />

ist das Flurstück in voller Größe überplant.<br />

Der Einwender führt hierzu zunächst aus, überplant seien insgesamt 50 % aller<br />

seiner landwirtschaftlichen Nutzflächen. Zwar seien alle Flächen derzeit verpachtet,<br />

dennoch bedeute es die Zerschlagung des Hofes. Jedem potenziellen<br />

Nachfolger werde die Möglichkeit genommen, den Betrieb wieder aufzunehmen.<br />

Erschwerend komme hinzu, dass die vorgesehenen Maßnahmen die<br />

verbleibenden Flächen voneinander trennten. Er weist im Übrigen darauf hin,<br />

Flurstück 600 sei im Bereich der geplanten Obstwiese drainiert. In diese Drainage<br />

mündeten auch die Entwässerungseinrichtungen des Gebäudes Holtfelder<br />

Straße 1.<br />

Zum letzten Punkt sichert der Vorhabensträger zu, Drainage und Entwässerungseinrichtungen<br />

könnten bei der Ausführungsplanung berücksichtigt werden;<br />

die Bäume würden in einem Abstand von 10 bis 15 m gepflanzt.<br />

Der Verfahrensbevollmächtigte eröffnet dem Vorhabensträger die folgenden<br />

Alternativvorschläge zur Platzierung von landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

auf den Flurstücken des Einwenders an der Holtfelder Straße:<br />

Flurstück 3<br />

Die Obstbaumwiese könne auf dem Grünlandteil des Flurstücks westlich der<br />

Hofstelle angelegt werden, wobei der Zuschnitt sich an den vorhandenen Nutzungsgrenzen<br />

orientieren solle. Eine weitere Fläche könne südlich der Hofstelle<br />

jenseits des Weges neben einem vorhandenen Gehölzbestand angeboten werden.<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen.<br />

Im Raum Holtfeld/Casum existiert ein Steinkauzvorkommen, bestehend aus 5<br />

bis 6 Revieren. Es handelt sich um ein isoliertes Vorkommen am Rand des<br />

Hauptverbreitungsgebietes der Art mit relativ großem Abstand zum nächsten,<br />

ebenfalls recht kleinen Bestand bei Versmold. Die Siedlungsdichte ist auf sehr<br />

niedrigem Niveau konstant bis abnehmend, das Vorkommen muss insgesamt<br />

als suboptimal, instabil und damit besonders empfindlich gegenüber jeglichen<br />

Beeinträchtigungen bezeichnet werden (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,<br />

Teil A, Kapitel 8.15).<br />

Mit dem Bau und Betrieb der A 33 gehen derartige Beeinträchtigungen jedoch<br />

einher. Habitatbestandteile gehen verloren, Teilhabitate werden voneinander<br />

getrennt. Weitere Flächen, die derzeit für die Steinkauzpopulation gut nutzbar<br />

sind, werden durch die von der Straße ausgehenden Immissionen beeinträchtigt,<br />

das Kollisionsrisiko nimmt zu.<br />

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