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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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sind auf Nachbargrundstücken der Einwender Anpflanzungen nicht vorgesehen.<br />

Diese Baumreihe befindet sich jedoch auf Höhe des Gartengrundstücks,<br />

weshalb Ertragsdepressionen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgeschlossen<br />

sind.<br />

Immissionsbelastung<br />

Am Wohngebäude der Einwender werden die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte<br />

der 16. BImSchV für Lärmimmissionen (64/54 dB(A) tags/nachts) überschritten.<br />

Die Beurteilungspegel liegen im Obergeschoss der zur Autobahn<br />

exponierten Südseite bei 65/59 dB(A) tags/nachts, im Erdgeschoss dieser Gebäudeseite<br />

wird der Immissionsgrenzwert für die Nacht mit 58 dB(A) überschritten.<br />

An der Westseite wird der nächtliche Grenzwert mit 56 dB(A) überschritten.<br />

Forderungen nach weitergehendem aktivem Lärmschutz über den in diesem<br />

Bereich vorgesehenen 2,50 m hohen Lärmschutzwall hinaus <strong>–</strong> der jenseits der<br />

Pappelstraße auf einer Länge von 150 m um eine 1,50 m hohe Wand ergänzt<br />

wird <strong>–</strong> werden zurückgewiesen.<br />

Die dafür aufzuwendenden Kosten stünden außer Verhältnis zum Schutzzweck.<br />

Zu den näheren Einzelheiten der Kosten-Nutzen-Analyse wird auf Kapitel B<br />

7.9.8 verwiesen. Mit Nebenbestimmung A 7.6.3 ist den Einwendern jedoch ein<br />

Anspruch dem Grunde nach auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen<br />

zuerkannt, um Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen<br />

bestimmt sind, vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen zu schützen (passiver<br />

Lärmschutz). Darüber hinaus steht den Einwendern dem Grunde nach eine<br />

Entschädigung für die Beeinträchtigung eines etwaigen Außenwohnbereichs<br />

zu, soweit der Immissionsgrenzwert für den Tag überschritten wird (Nebenbestimmung<br />

A 7.6.4).<br />

Der Forderung nach weiteren Schutzanlagen kann auch nicht mit Blick auf etwaige<br />

Schadstoffimmissionen gefolgt werden. Nach der vorliegenden Schadstoffuntersuchung<br />

werden entlang der A 33 an allen Untersuchungspunkten die<br />

maßgeblichen Grenzwerte der 39. BImSchV eingehalten. Das gilt namentlich<br />

für den an der Pappelstraße unmittelbar nördlich der A 33 gelegenen Untersuchungspunkt<br />

P 8.<br />

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