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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.100<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Von den Flurstücken 248 und 53 in der Flur 42 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

sollen jeweils Teilflächen in einer Größe von 14.800 bzw. 500 m 2 für landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Auf dem<br />

Flurstück 53 ist die Anlage einer strauchbetonten Feldhecke vorgesehen (Maßnahme<br />

A/E 3.702), auf dem Flurstück 248 ebenfalls eine strauchbetonte Feldhecke<br />

(Maßnahme A/E 3.701), die Renaturierung zweier Wiesengräben durch<br />

Profilgestaltung, Ufergehölpflanzung und Anlage von 10 m breiten extensiven<br />

Gewässerrandstreifen (Maßnahme A/E 10.703) und die Neuanlage von Laubwald<br />

(Maßnahme A/E 1.801).<br />

Der Vorhabensträger ergänzt, es handele sich nicht um ausgesprochene Artenschutzmaßnahmen.<br />

Als Vernetzungslinien vom Teutoburger Wald in die Ebene<br />

dienten die Maßnahmen aber der Habitatentwicklung.<br />

Über alle Maßnahmen und die Möglichkeiten, auf sie zu verzichten bzw. sie zu<br />

verändern und zu verlegen, wird eingehend diskutiert. Dabei macht der Einwender<br />

deutlich, dass er bei seinen Einwänden stets auch die Belange seines<br />

Pächters im Auge habe und insofern die Bewirtschaftbarkeit der Flächen weitgehend<br />

erhalten möchte. Letztlich werden die folgenden Ergebnisse erzielt:<br />

Maßnahme A/E 1.801<br />

Der Vorhabensträger wird auf eine flächenhafte Aufforstung in der beabsichtigen<br />

Form verzichten. Stattdessen soll am südöstlichen und südwestlichen<br />

Rand der ehemaligen Aufforstungsfläche durch linienhafte Strukturen eine Vernetzung<br />

zwischen den vorhandenen Waldflächen hergestellt werden.<br />

Die Inanspruchnahme von Grundeigentum des Einwenders wurde gegenüber<br />

der ursprünglichen Planung wie folgt gemindert:<br />

1. Eine Inanspruchnahme des Flurstücks 53 ist mit Deckblatt I nicht mehr<br />

vorgesehen.<br />

2. Die Inanspruchnahme des Flurstücks 248 verringert sich durch verschiedene<br />

Umplanungen bei den landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

(zu den Einzelheiten s.u.) auf 10.800 m 2 .<br />

Der LBP wurde entsprechend dieser Absprache geändert, die Aufforstung gestrichen<br />

und stattdessen ein Gehölzstreifen an der besagten Stelle zwischen<br />

zwei vorhandenen Feldgehölzen vorgesehen.<br />

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