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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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läufern des FFH-Gebietes und dem südlichen Rande eines Industrie-<br />

Werkgeländes, unmittelbar danach verlässt sie den Kontaktbereich zum FFH-<br />

Gebiet. Die Durchschneidungslänge beträgt nach der aktualisierten Planung ca.<br />

285 m (gemessen auf der Trassenachse; die im Nordosten abgeschnittene Flä-<br />

che des FFH-Gebietes ist ca. 1,11 ha groß).<br />

Die Gutachter des Vorhabenträgers weisen in Bezug auf die Bewertung der<br />

Beeinträchtigungen zunächst richtigerweise darauf hin, dass im gesamten Ab-<br />

schnitt des FFH-Gebietes von Bau-km 0+000 (Baubeginn; Beginn der paralle-<br />

len Führung der A 33 zum FFH-Gebiet im Süden) bis Bau-km ca. 2+500 (Ende<br />

der parallelen Führung der A 33 zu Ausläufern des FFH-Gebietes im Norden)<br />

Schutzanlagen planfestgestellt werden. Im Bereich der L 782 verläuft die A 33<br />

parallel zum FFH-Gebiet Tatenhauser Wald auf der Trasse der L 782. Im Be-<br />

reich zwischen der Überführung der K 25 „Tatenhauser Straße“ und der Über-<br />

führung der L 782 über die A 33 ist eine insgesamt 4,0 m hohe Schutzanlage<br />

beidseitig der A 33 planfestgestellt. Aus Gründen der Schadensbegrenzung<br />

wird diese Anlage parallel zur A 33 im Bereich des FFH-Gebietes Tatenhauser<br />

Wald weitergeführt bis in Höhe der Siedlung am „Lönsweg“. Mit diesen Schutz-<br />

vorkehrungen in Form von Schutzwänden / Wall-Wandkombinationen können<br />

Beeinträchtigungen der einzelnen Fledermausarten bzw. der Fledermaushabita-<br />

te vermieden werden. Im Einzelnen stellt sich die Bewertung wie folgt dar:<br />

Bei den Beeinträchtigungen sind zunächst die anlagenbedingten Beeinträchti-<br />

gungen zu berücksichtigen. Hier ist insbesondere die dauerhafte Flächeninan-<br />

spruchnahme innerhalb des FFH-Gebietes durch Durchschneidung am nordöst-<br />

lichen Rand mit einer Querungslänge von ca. 285 m zu nennen. Wie bereits zu-<br />

vor ausgeführt, verläuft die planfestgestellte Trasse hier unterhalb der 110 KV-<br />

Hochspannungsfreileitung in einem freigehaltenen Schutzstreifen. Hierdurch<br />

wird der Bestand des LRT 9190 am Rand angeschnitten.<br />

Den Gutachtern des Vorhabenträgers ist indes fachlich zu folgen, dass durch<br />

diese Trassenführung keine Veränderungen abiotischer Standortfaktoren (Licht,<br />

Bestandsklima) zu erkennen sind, insbesondere führen baubedingte Wirkungen<br />

in Form randlichen Einschlages von Bäumen und Baubetrieb zu keinen rele-<br />

vanten Änderungen des Jagdverhaltens oder der Quartierwahl der Fledermäu-<br />

se im unmittelbaren Bauumfeld.<br />

Der Vorhabenträger geht allerdings zu Recht von anlagebedingten Barriere-/<br />

Zerschneidungswirkungen aus, zumindest für die Bechsteinfledermaus und das<br />

Große Mausohr. Überdies kann eine Barrierewirkung infolge von Licht und<br />

Lärm nicht ausgeschlossen werden.<br />

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