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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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jedoch erhebliche Eingriffe in die Agrarstruktur abhängig davon, wo Maßnah-<br />

men platziert und wie sie zugeschnitten wurden. Beispielhaft wird insoweit der<br />

Maßnahmenkomplex im Illenbruch angeführt.<br />

Die Landwirtschaftskammer fordert daher unverändert, für ein Bodenordnungs-<br />

verfahren Möglichkeiten offenzuhalten, das landschaftspflegerische Konzept<br />

aus agrarstruktureller Sicht zu optimieren. Sie spricht dabei namentlich diejeni-<br />

gen Maßnahmen an, die aus artenschutzrechtlicher Sicht vor Baubeginn umge-<br />

setzt werden müssen. Teilweise seien diese Maßnahmen nicht strikt örtlich ge-<br />

bunden, weshalb durch ihre Umsetzung keine nicht korrigierbaren Fakten ge-<br />

schaffen werden sollten, ohne zuvor eine Abstimmung mit der Flurbereini-<br />

gungsbehörde herbeigeführt zu haben. Dies sei aus agrarstruktureller Sicht un-<br />

abdingbar.<br />

Zum Bodenordnungsverfahren allgemein und zu den insoweit gegebenen Mög-<br />

lichkeiten, landschaftspflegerische Maßnahmen in dem von der Landwirt-<br />

schaftskammer intendierten Sinne zu verändern, wird auf das nachfolgende<br />

Kapitel B 7.7.2 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

Gleiches gilt für die insoweit in dieselbe Richtung zielende Stellungnahme des<br />

Dezernats 33 der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong> (Ländliche Entwicklung, Bodenord-<br />

nung). Auch das Dezernat 33 sieht die Notwendigkeit, die vorgesehenen land-<br />

schaftspflegerischen Maßnahmen an die im Bodenordnungsverfahren ange-<br />

strebte Neueinteilung des Flurbereinigungsgebietes anpassen zu können. Das<br />

Dezernat 33 schlägt dementsprechend eine „Öffnungsklausel“ für den Planfest-<br />

stellungsbeschluss des Inhalts vor, im Falle einer Unternehmensflurbereinigung<br />

die Durchführung der landschaftspflegerischen Maßnahmen (erst) nach der Be-<br />

sitzeinweisung der Flurbereinigung einzuleiten.<br />

Darüber hinaus erhebt das Dezernat 33 ähnliche Forderungen, wie die Land-<br />

wirtschaftskammer, bzgl.<br />

• der Lage und des Zuschnitts von landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

• eines Verzichts auf einzelne Maßnahmen, namentlich auf Standorten mit Esch-<br />

böden, soweit nicht die zwingende Notwendigkeit dargetan wird<br />

• der Gestaltung des Wirtschaftswegenetzes und der Brückenbauwerke<br />

• der Vermeidung von Beeinträchtigungen der Vorflutverhältnisse sowie des ober-<br />

flächennah anstehenden Grundwasserstromes.<br />

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