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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

In ihrer schriftlichen Einwendung haben die Einwender ergänzend die folgenden<br />

Aspekte vorgetragen:<br />

Wertminderung des Hofes<br />

Ein Anspruch auf Ausgleich für einen etwaigen Wertverlust besteht nicht. Zur<br />

Begründung wird auf die einleitenden Ausführungen am Beginn dieses Kapitels<br />

verwiesen.<br />

Lärm- und Luftschadstoffimmissionen auf der Hofstelle<br />

Die Hofstelle liegt in einer Entfernung von ca. 400 m zur Trasse der A 33, die<br />

an dieser Stelle mit 4,00 m hohen Lärmschutzeinrichtungen versehen ist.<br />

Infolge dessen werden alle maßgeblichen Immissionsgrenzwerte für Lärm und<br />

Luftschadstoffe an der Hofstelle der Einwender eingehalten. Ansprüche auf<br />

weitergehende Schutzmaßnahmen bestehen daher nicht.<br />

Drainagen<br />

Über Nebenbestimmung A 7.7.1 ist der Vorhabenträger verpflichtet, angetroffene<br />

Drainagen funktionstüchtig zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Den Belangen<br />

der Einwender wird mithin insoweit Genüge getan.<br />

Hausbrunnen<br />

Die Forderung, für den Hausbrunnen ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen,<br />

wird angesichts des großen Abstands zur Trasse und mit Blick auf die<br />

einleitenden Ausführungen am Beginn dieses Kapitels zurückgewiesen.<br />

Forstfläche auf Flurstück 89<br />

Die Einwender befürchten Anschneidungsschäden in dem von der Trasse der A<br />

33 durchschnittenen Waldbestand auf Flurstück 89. Die Teilflächen seien zudem<br />

unerschlossen.<br />

Die Befürchtungen der Einwender sind unbegründet.<br />

Gegenstand der landschaftspflegerischen Begleitplanung ist es, in angeschnittene<br />

Waldflächen <strong>–</strong> so auch in denen der Einwender (vgl. BV-Nr. 413) <strong>–</strong> Bestandsaufrisse<br />

mit standortgerechten Gehölzen in einer Breite von mindestens<br />

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