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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung (BVerwG, Urteil vom 12.<br />

August 2009, 9 A 64.07, juris Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 18. März 2009, 9 A<br />

39/07, juris Rn. 43).<br />

Nach den weiteren Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich die<br />

notwendige Bestandsaufnahme regelmäßig aus zwei wesentlichen Quellen<br />

speisen, nämlich der Auswertung bereits vorhandener Erkenntnisse und einer<br />

Bestandserfassung vor Ort, deren Methodik und Intensität von den konkreten<br />

Verhältnissen im Einzelfall abhängt. Erst durch eine aus beiden Quellen ge-<br />

wonnene Gesamtschau kann sich die Planfeststellungsbehörde regelmäßig die<br />

erforderliche hinreichende Erkenntnisgrundlage verschaffen (BVerwG, Urteil<br />

vom 12. August 2009, 9 A 64.07, juris Rn. 38; BVerwG, Urteil vom 18. März<br />

2009, 9 A 39/07, juris Rn. 44).<br />

Hierzu ergänzend ist in der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationa-<br />

len Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und<br />

2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren<br />

(VV-Artenschutz), Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Land-<br />

wirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 - 616.06.01.17 <strong>–</strong> in der<br />

Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010, ausgeführt, dass in Bezug auf die<br />

Auswertung bereits vorhandener Erkenntnisse und der Fachliteratur die vom<br />

LANUV im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-<strong>Westfalen</strong>“<br />

niedergelegten umfangreichen Informationen zu Lebenszyklus, Populationsbio-<br />

logie und Lebensraumansprüchen der Arten (unter: Liste der geschützten Arten<br />

in NRW_Artengruppen) sowie aktuelle Raster-Verbreitungsdaten (unter: Liste<br />

der geschützten Arten in NRW_Messtischblätter) zur Verfügung stehen<br />

(http://www.naturschutz-fachinformationen-nrw.de/artenschutz/); hierauf kann<br />

abgestellt werden. Weiter gehende Informationen über konkrete Fundorte der<br />

Arten in Nordrhein-<strong>Westfalen</strong> finden sich im Fachinformationssystem<br />

„@LINFOS“ (nur für Behörden verfügbar unter:<br />

http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm). Nach der genannten VV-<br />

Artenschutz sind geeignet auch ernst zu nehmende Hinweise, die sich aus<br />

kommunalen Datenbanken und Katastern sowie aus Abfragen bei den Fachbe-<br />

hörden, den Biologischen Stationen, dem ehrenamtlichen Naturschutz oder<br />

sonstigen Experten in der betroffenen Region ergeben.<br />

Hinsichtlich der Bestandserfassung vor Ort ist in der VV-Artenschutz ausge-<br />

führt, dass das zu untersuchende Artenspektrum, die Anzahl der Begehungen<br />

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