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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Insgesamt folge ich daher der Einschätzung des Vorhabenträgers, dass für die<br />

Vorkommen der Waldschnepfe im Bereich des Tatenhauser Waldes durch den<br />

Neubau der A 33 im Planfeststellungsabschnitt 7.1, unter Berücksichtigung be-<br />

reits vorgesehener Vermeidungsmaßnahmen, keine relevanten Beeinträchti-<br />

gungen auftreten.<br />

Von den Waldschnepfennachweisen östlich der L 782 befindet sich das öst-<br />

lichste Vorkommen mit mehr als 800 m Trassenabstand abseits denkbarer Be-<br />

einträchtigungen. Der Nachweis des zweiten Vorkommens wurde in ca. 250 m<br />

Entfernung von der Trasse, am Rand des Untersuchungsgebietes, lokalisiert.<br />

Die möglichen Beeinträchtigungen dieses Vorkommens korrelieren weitgehend<br />

mit denen des beeinträchtigten Vorkommens im Tatenhauser Wald und sind wie<br />

folgt zu beschreiben:<br />

Die denkbare baubedingt Inanspruchnahme von Brutplätzen im Bereich der be-<br />

anspruchten Waldflächen im Nachweisbereich und Umfeld wird durch die gene-<br />

rell planfestgestellte Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit von Vogelarten<br />

(Nebenbestimmung A 7.5.2) vermieden. Da die Art die Brutplätze nicht wieder<br />

nutzt, treten keine bau- und anlagebedingten Verluste essenzieller Bruthabitate<br />

auf. Demzufolge ist das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot des § 44 Abs. 1<br />

Nr. 1 Alt. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht einschlägig. Ersatz für die Wald-<br />

verluste mit Eignung als Brut- und Nahrungshabitat sowie für Balzflüge (z.B.<br />

Waldränder, -wege und Schneisen) ist in gleicher Qualität und erforderlicher<br />

Größe östlich der Trasse vorhanden, auch außerhalb von Einwirkungen durch<br />

bau-, anlagen- und betriebsbedingte Randeffekte (s.u.) sowie abseits bereits<br />

vorhandener Vorkommen.<br />

Wie bereits erläutert, sind hinsichtlich betriebsbedingter Beeinträchtigungen<br />

durch Randeffekte, insbesondere Lärm, bei der Waldschnepfe entsprechend<br />

Garniel & Mierwald, Vögel und Straßenverkehr, Kieler Institut für Landschafts-<br />

ökologie, April 2010, der Bereich der 58 dB(A)-Isophone) und eine Effektdistanz<br />

von 300 m zu berücksichtigen. Diese Beeinträchtigungen betreffen die Partner-<br />

findung, d.h. insbesondere Maskierung der Balzrufe durch Lärm. Der hier maß-<br />

gebliche Nachweisort befindet sich nach den Ausführungen des Vorhabenträ-<br />

gers abseits der 58dB(A)-Isophone, aber knapp innerhalb der Effektdistanz, so<br />

dass eine geringe Abnahme der Habitateignung in Bezug auf die Partnerfindung<br />

nicht ausgeschlossen werden kann (nach Garniel & Mierwald, Vögel und Stra-<br />

ßenverkehr, Kieler Institut für Landschaftsökologie, April 2010 von 20 %).<br />

Die Gutachter führen hier aber in Bezug auf die Waldverluste zu Recht an, das<br />

sich östlich der Trasse und abseits möglicher Einwirkungen durch Randeffekte<br />

großräumig Waldflächen mit Waldrändern, Waldwegen und Schneisen befin-<br />

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