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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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für den Verlust von Habitatflächen geschützter Arten nicht zum Tragen kommt.<br />

Denn nach der Definition in Art. 1 Buchst. i) der FFH-RL komme es nicht auf die<br />

Beständigkeit der Habitatfläche, sondern auf die Beständigkeit der Art an. Hier-<br />

von ausgehend hat das Bundesverwaltungsgericht nach einer Einzelfallbetrach-<br />

tung des zu entscheidenden Sachverhalts sogar gebilligt, dass die Flächenin-<br />

anspruchnahme die Orientierungswerte der Fachkonventionen bei Weitem<br />

überschreitet, namentlich deshalb, weil essenzielle Habitatbestandteile nicht be-<br />

troffen waren (BVerwG, Urteil vom 12.03.2008, 9 A 3.06, Rn. 132 f.).<br />

Mit Blick auf die mangelnde Bedeutung der verloren gehenden Waldflächen und<br />

die Tatsache, dass innerhalb des FFH-Gebietes in großem Umfang wertvolle<br />

Habitatflächen in Form voll entwickelten Lebensraumtyps verbleiben, ist nicht zu<br />

erwarten, dass der Verlust dieser 1.440 m 2 innerhalb des Querungsbereichs die<br />

Stabilität der Populationen charakteristischer Fledermausarten des Lebens-<br />

raumtyps 9110 negativ berührt.<br />

Neben dem direkten Flächenverlust sind betriebsbedingt graduelle Funktions-<br />

einbußen in den Blick zu nehmen. Nach dem derzeitigen Stand der Wissen-<br />

schaft verlieren Habitate lärmempfindlicher Arten (im Lebensraumtyp 9110 ins-<br />

besondere das Braune Langohr) bei unterstellter freier Schallausbreitung und<br />

unter Berücksichtigung der für die A 33 prognostizierten Verkehrsmenge 50 %<br />

ihrer Eignung im Abstand von bis zu 15,00 m zur Trasse, in dem Bereich bis 50<br />

m zur Trasse wird die Habitateignung um 25 % gemindert. Innerhalb eines Kor-<br />

ridors von 50 m beiderseits der Trasse liegen 210 m 2 Lebensraumtyp 9110.<br />

Die vorgesehenen Schutzeinrichtungen im Bereich des FFH-Gebietes lassen<br />

jedoch die unterstellte freie Schallausbreitung nicht mehr zu. In der Folge ist die<br />

Eignungsminderung von Lebensraumtyp-Flächen und weiteren Flächen im<br />

FFH-Gebiet, die potenziell einer Lärmimmission ausgesetzt sind, deutlich gerin-<br />

ger anzusetzen.<br />

In gleicher Weise gilt dies für die Lichtimmissionen, die durch die Schutzeinrich-<br />

tungen im Wesentlichen auf den Trassenraum beschränkt bleiben. Dies ist ins-<br />

besondere auch dort von Bedeutung, wo die Trasse vorhandene Flugwege<br />

kreuzt. Infolge der vorgesehenen Schutzmaßnahmen ist mit einer relevanten<br />

Beleuchtung, die die Flugwege für insoweit empfindliche Arten (namentlich<br />

Myotis-Arten) unattraktiv machen würde, nicht zu rechnen.<br />

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