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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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nachvollziehbar davon aus, dass in deren Umfeld keine Nester dieser Offen-<br />

landart zu erwarten sind. Damit werden verbleibende Restrisiko der baubeding-<br />

ten Brutplatzverluste durch die planfestgestellte Beschränkungen der Baufeld-<br />

freimachung (außerhalb der Brutzeit) vermieden. Die beiden übrigen Nachwei-<br />

sorte befinden sich in einem solch großen Abstand zur A 33, dass Brutplatzver-<br />

luste nicht zu erwarten sind. Entsprechend kann das Beschädigungs- und Zer-<br />

störungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht<br />

als erfüllt angesehen werden.<br />

Obwohl sich in allen Nachweisbereichen geeignete Ausweichhabitate auch in<br />

größerem Trassenabstand, jedoch im räumlichen Zusammenhang zu den Vor-<br />

kommen befinden und insofern die Verluste potenzieller Habitatfläche alleine<br />

nicht entscheidend sind, gehen auch die Gutachter des Vorhabenträgers davon<br />

aus, dass in allen Fällen mögliche Beeinträchtigungen aufgrund betriebsbeding-<br />

ter Randeffekte in Form von Lärm verbleiben. So gilt die Wachtel als eine der<br />

besonders lärmempfindlichen Vogelarten (Garniel & Mierwald, Vögel und Stra-<br />

ßenverkehr, Kieler Institut für Landschaftsökologie, April 2010). Dabei beziehen<br />

sich die Wirkungen auf die Phase der Partnerfindung und die Phase der Jun-<br />

genführung aufgrund der Maskierung von Lock- und Warnrufen. Ich folge der<br />

Einschätzung des Vorhabenträgers, dass bezogen auf den Brutplatz / das Re-<br />

vierzentrum entsprechend der Vorschläge von Garniel & Mierwald, Vögel und<br />

Straßenverkehr, Kieler Institut für Landschaftsökologie, April 2010, bei einer La-<br />

ge innerhalb der 52 dB(A)-Isophone eine 50%ige Abnahme der Habitateignung<br />

zu berücksichtigen und bei einer Lage innerhalb der 55 dB(A)-Isophone wäh-<br />

rend der Phase der Jungenführung eine 25%ige Abnahme der Habitateignung<br />

wegen erhöhter Prädationsgefahr anzunehmen ist.<br />

Bei Zugrundelegung dieser Einwirkungsbereiche befindet sich ein Vorkommen<br />

bei Künsebeck und das Vorkommen an der K 25 innerhalb der 55 dB(A)- und<br />

der 52 dB(A)-Isophone, das zweite Vorkommen bei Künsebeck knapp innerhalb<br />

der 52 dB(A)-Isophone. Aufgrund der randlichen Lage dieses Vorkommens und<br />

der außerhalb des beeinträchtigten Bereiches vorhandenen günstigen Nah-<br />

rungshabitate für die Wachtel, die im Rahmen der Jungenführung genutzt wer-<br />

den können, verbleiben relevante Verlärmungen von zwei Vorkommen. Unter<br />

Berücksichtigung der anzunehmenden 50 %igen Abnahme der Habitateignung<br />

bei Lage innerhalb der 55 dB(A)-Isophone ist in der Summe der Verlust eines<br />

Brutpaares nach der Einschätzung der Gutachter nicht auszuschließen.<br />

Die Gutachter des Vorhabenträgers führen jedoch überzeugend an, dass die<br />

auftretenden möglichen Funktionsverluste durch folgende, bereits im Arten-<br />

schutzbeitrag 2009 und LBP 2009 angeführte Maßnahme im Hinblick auf die<br />

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