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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Maßgebliche Gesichtspunkte für die insgesamt erforderlichen Kompensations-<br />

flächen sind die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Arten- und Bio-<br />

topausstattung im betroffenen Raum unter Einbeziehung der dadurch bedingten<br />

Unterbrechungen bzw. Störungen aller Wechselbeziehungen, auf das Funkti-<br />

onsgefüge der Natur und den Naturgenuss sowie auf Boden, Wasser und Kli-<br />

ma. Dabei können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht nur unter dem Ge-<br />

sichtspunkt betrachtet werden, dass einzelne überbaute oder beeinträchtigte<br />

Strukturen kompensiert werden. Vielmehr wird darüber hinaus das Ziel verfolgt,<br />

mit Hilfe der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die <strong>–</strong> vorhabensbedingt beein-<br />

trächtigten <strong>–</strong> Funktionen ökologischer Abläufe zu stabilisieren und wiederherzu-<br />

stellen.<br />

6.6.4.1 Ausgleichsmaßnahmen<br />

Das Ziel, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen sich infolge natürlicher<br />

Entwicklungsprozesse auf Dauer annähernd gleichartige Verhältnisse wie vor<br />

dem Eingriff herausbilden können, erfordert insbesondere die Überführung von<br />

Flächen in einen <strong>–</strong> bezogen auf die beeinträchtigten Funktionen <strong>–</strong> höherwertige-<br />

ren Zustand, so dass diese die gestörten Funktionen annähernd gleichartig<br />

übernehmen. Dies wird hier durch die im LBP aufgeführten Maßnahmen er-<br />

reicht. Es ist nicht erforderlich und auch kaum möglich, im selben Umfang für<br />

neu versiegelte Flächen Bodenentsiegelungen z. B. funktionsloser Straßenab-<br />

schnitte, Wege oder Gebäudeflächen an anderer Stelle im Planungsraum vor-<br />

zunehmen.<br />

Die im LBP einschließlich der Deckblätter I und II im Planungsraum vorgesehe-<br />

nen und bezüglich ihrer Details, ihrer landschaftsbezogenen funktionalen Zu-<br />

sammenhänge, ihrer überwiegend mehrfunktionalen Zielsetzungen sowie auch<br />

der vorgesehenen und erforderlichen Unterhaltungspflege konkret beschriebe-<br />

nen und dargestellten Ausgleichsmaßnahmen (vgl. Maßnahmenkatalog M/A 1.2<br />

bis M/A 14.901 im LBP), die hiermit angeordnet werden, lassen sich wie folgt<br />

zusammenfassen:<br />

o zur Wiederherstellung bodenökologischern Funktionen die Entsiegelung und<br />

Rekultivierung von Grundstücken mit einem Flächenvolumen von insgesamt<br />

rd. 3,2 ha,<br />

o zur Anreicherung der Landschaft und Erhöhung des Wald- und Gehölzan-<br />

teils im Planungsraum die Entwicklung naturnaher Laubholzbestände durch<br />

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