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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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anstanden. Zur Begründung wird auf Kapitel B 6.1.2.2 und 7.9.3 dieses Beschlusses<br />

verwiesen. Abgesehen davon, dass ein Jahr nach Verkehrsfreigabe<br />

nicht damit gerechnet werden kann, dass die für das Jahr 2025 prognostizierte<br />

Verkehrsbelastung bereits vollständig eingetreten ist, bietet § 75 Abs. 2 Satz 2<br />

VwVfG ausreichend Möglichkeiten, Schutzauflagen im Falle größerer Verkehrssteigerungen<br />

über die vorliegende Prognose hinaus nachträglich anzuordnen.<br />

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