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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Die aktuellen Daten bestätigen die bereits im Rahmen der Kartierung 2004 fest-<br />

gestellte weite Verbreitung der Art. Grundsätzliche Änderungen in der Verbrei-<br />

tung und der Beeinträchtigung der Art gegenüber der im Artenschutzbeitrag be-<br />

schriebenen Situation bestehen nicht.<br />

Insgesamt ist aus den neuen Daten kein Defizit bei der Bestandsaufnahme<br />

2004 ableitbar.<br />

Hinsichtlich der Prüfung der einzelnen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG<br />

wird auf Kapitel B 6.3.3.4 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

Kiebitz:<br />

Der Kiebitz gehört zu der Gruppe der Feld- und Wiesenvögel. Hier ist der Be-<br />

stand besonders von der jeweiligen Nutzung der Landwirtschaftsflächen abhän-<br />

gig. Aufgrund der im Bereich der Ackerflächen in der Regel jährlich wechseln-<br />

den Anbauarten sind insbesondere bei den hier relevanten Bodenbrütern re-<br />

gelmäßige Verlagerungen von Brutplätzen, trotz teilweise bestehender relativer<br />

Ortstreue, die Regel. Entsprechend sind die Ergebnisse von Datenaktualisie-<br />

rungen nach den Ausführungen der Gutachter des Vorhabenträgers in einzel-<br />

nen Jahren zu werten.<br />

Vom Kiebitz liegen aktuelle Nachweise für den A 33-Trassenbereich und Um-<br />

feld aus dem Raum Künsebeck und Holtfeld vor (Daten Biologische Station Gü-<br />

tersloh/Bielefeld). Dabei wurden 2005 und 2007 im Raum Künsebeck jeweils 2<br />

Brutvorkommen festgestellt und im Bereich Holtfeld, nördlich Bau-km 5+500, in<br />

2008 und 2009 jeweils ein Brutpaar.<br />

Der Vorhabenträger kommt insoweit nachvollziehbar zu dem Ergebnis, dass un-<br />

ter Berücksichtigung der bewirtschaftungs-/nutzungsbedingt zu erwartenden<br />

Brutstandortverlagerungen die Brutpaarzahl und die Verbreitung exakt den Be-<br />

standsaufnahmen von 2004 entspricht, die wiederum Grundlage des Arten-<br />

schutzbeitrages sind. Die Annahme der Gutachter des Vorhabenträgers, dass<br />

im Raum Casum/Holtfeld offensichtlich eine Verlagerung des Brutplatzes östlich<br />

der Hesselteicher Straße, der bis 2004 regelmäßig genutzt wurde, weiter nach<br />

Osten hin stattgefunden hat, erscheint plausibel.<br />

Insgesamt bestätigen die neuen Daten die Ergebnisse der Bestandsaufnahme<br />

2004.<br />

Hinsichtlich der Prüfung der einzelnen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG<br />

wird auf Kapitel B 6.3.3.4 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

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