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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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en Kern-Aktionsraum entsprechend der Konzentration fledermauskundlich be-<br />

deutsamer Habitate mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits heute (vor dem Ein-<br />

griff) in den südwestlich der Trasse liegenden Flächen hat. Nördlich der geplan-<br />

ten Autobahn sind als Jagdhabitat geeignete Flächen / Strukturen augenschein-<br />

lich in geringerer Dichte ausgebildet. Dennoch können Beeinträchtigungen nicht<br />

gänzlich ausgeschlossen werden. Hierzu ist Folgendes auszuführen:<br />

Zu problematisieren ist der Umstand, dass das Überführungsbauwerk der A 33<br />

über den Casumer Bach (BW 35 Casumer Bach) mit einer in den Planunterla-<br />

gen vorgesehenen lichten Höhe von 2 m nicht den Empfehlungen der For-<br />

schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Ausgabe 2008,<br />

genügt. Nach den Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und<br />

Verkehrswesen (FGSV), Ausgabe 2008, soll aber bei nicht über dem Wasser<br />

fliegenden Fledermausarten (wie der Bechsteinfledermaus) die Breite / lichte<br />

Weite der Durchlässe mehr oder gleich 5 m betragen und die lichte Höhe mehr<br />

oder gleich 4,50 m. Damit entspricht das BW 35 als fledermausrelevanter Que-<br />

rungsbereich nicht den Vorgaben der FGSV 2008.<br />

Zum einen ist jedoch zunächst festzuhalten, dass der Vorhabenträger infolge<br />

dieser Problematik selbst eine Vergrößerung der lichten Höhe der Unterführung<br />

des Casumer Baches auf ≥ 3 m vorschlägt. Diese Vergrößerung wird mit die-<br />

sem Planfeststellungsbeschluss verbindlich festgelegt.<br />

Zum anderen weisen die Gutachter des Vorhabenträgers (FÖA Landschaftspla-<br />

nung) zu Recht darauf hin, dass die in der FGSV (2008) angeführten Maße zur<br />

Bauwerksdimensionierung vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlosse-<br />

nen Konsensbildung lediglich einen Orientierungswert (keinen Richtwert) dar-<br />

stellen, von dem in begründeten Fällen abgewichen werden kann (vgl. auch<br />

Seite 6 des Merkblattes zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Ver-<br />

netzung von Lebensräumen an Straßen (MAQ)). Vorliegend konnte das Büro<br />

FÖA Landschaftsplanung, vor allem aufgrund eigener Erfahrungswerte, nach-<br />

vollziehbar darlegen, dass die Bechsteinfledermaus die Unterführung durchflie-<br />

gen wird. Allerdings können fachwissenschaftliche Quellen und Belege im<br />

strengen Sinn eines empirischen Nachweises bislang nicht vorgelegt werden<br />

können. Mangels empirischer Nachweise stützt sich die Planung auf Analogie-<br />

schlüsse. Zunächst liegen Beobachtungen des Verhaltens von Bechsteinfle-<br />

dermäusen an wesentlich kleiner dimensionierten, nur 2,45 m x 1,9 m großen<br />

Unterführungen unter der 6-spurigen BAB 3 bei Würzburg <strong>–</strong> Kist vor (Prof. Ge-<br />

rald Kerth & Markus Melber, Univ. Greifswald, mdl. Mitt.). Dort wurde beobach-<br />

tet, dass Bechsteinfledermäuse bereits nach kurzer Zeit die unter der Autobahn<br />

im Zuge der Verbreiterung um einen Fahrstreifen verlängerten Durchlässe er-<br />

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