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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Das Westfälische Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes <strong>Westfalen</strong>-<br />

Lippe wurde im Verfahren beteiligt, hat jedoch auf eine Stellungnahme verzichtet<br />

und insoweit auch keine Bedenken gegen das Vorhaben vorgetragen.<br />

Im Übrigen unterliegt der Vorhabensträger den gesetzlichen Bestimmungen der<br />

§§ 15, 16 und 17 DSchG, die Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflichten<br />

vorsehen.<br />

Insgesamt sind die denkmalpflegerischen Belange nach Maßgabe des DSchG<br />

damit in angemessener Weise berücksichtigt.<br />

8. Stellungnahmen der Kommunen und Träger öffentlicher Belange<br />

8.1 Kommunen<br />

Die im Verfahren beteiligten Kommunen Steinhagen, Halle und <strong>Borgholzhausen</strong><br />

haben Einwendungen und Bedenken vorgetragen sowie Forderungen geltend<br />

gemacht; die Stadt Versmold hat keine Einwendung erhoben.<br />

Den Einwendungen, Anregungen und Forderungen der genannten Kommunen<br />

ist der Vorhabenträger in Teilen bereits in der Gegenäußerung zu den Stellung-<br />

nahmen der Kommunen sowie im Rahmen des Deckblattes I nachgekommen.<br />

Über die Nebenbestimmung A 7.1 dieses Beschlusses sind Zusagen in den<br />

Gegenäußerungen für den Vorhabenträger verbindlich. Weiteren Forderungen<br />

der kommunalen Seite konnte in diesem Beschluss über die Aufnahme ent-<br />

sprechender Nebenbestimmungen Rechnung getragen werden.<br />

Soweit darüber hinaus Entscheidungsbedarf besteht, wird auf die nachfolgen-<br />

den Ausführungen verwiesen.<br />

8.1.1 Gemeinde Steinhagen<br />

Die Gemeinde Steinhagen sieht ihre Belange durch die Planung des A 33-<br />

Abschnitts 7.1 nicht berührt. Sie fordert einen zügigen Weiterbau und Lücken-<br />

schluss mit dem Ziel einer gemeinsamen Verkehrsfreigabe der Abschnitte 6 und<br />

7.1 zumindest bis zu L 782 bei Halle.<br />

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