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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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einem Abstand von bis zu 500 m zur Trasse. Das Verfahren solle die Erfassung<br />

des Ist-Zustandes vor Baubeginn und eine weitere Beprobung der Brunnen für<br />

die Dauer von 10 Jahren nach Verkehrsfreigabe umfassen.<br />

Ebenfalls wird ein Beweissicherungsverfahren für die Gebäude im Umfeld der<br />

Trasse gefordert, da beim Bau der A 33 mit Erschütterungen zu rechnen sei.<br />

Das Entwässerungskonzept sei auf seine Leistungsfähigkeit zu überprüfen;<br />

Lärmschutz und Irritationsschutzeinrichtungen sollten eine durchgehende Höhe<br />

von 4,00 m erhalten, Wände schadstoff- und lärmabsorbierend ausgestaltet<br />

sein. Auf den Überführungsbauwerken des nachgeordneten Netzes solle eine<br />

Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt werden.<br />

Die Einwendungen werden mit Blick auf die Ausführungen in den entsprechen-<br />

den Kapiteln zurückgewiesen, soweit ihnen nicht in den Regelungen dieses<br />

Planfeststellungsbeschlusses zumindest zum Teil entsprochen wird. So ist z.B.<br />

ein Beweissicherungsverfahren bzgl. privater Trinkwasserbrunnen angeordnet,<br />

jedoch in einem engeren Radius um die Trasse (mit der Pflicht zur Ausweitung<br />

unter bestimmten Umständen) und mit einer kürzeren Laufzeit. Der Nachweis,<br />

dass die Entwässerungseinrichtungen und die Vorfluter künftig über eine aus-<br />

reichende Leistungsfähigkeit verfügen, ist Bestandteil des von den Wasserbe-<br />

hörden überprüften wassertechnischen Entwurfes und insoweit Gegenstand des<br />

Verfahrens.<br />

Der Bürgerverein Pro A 33 Südtrasse verfolgt das Ziel eines schnellstmöglichen<br />

Lückenschlusses auf einer südlichen Trassenvariante; ein Kernpunkt der Kritik<br />

ist dementsprechend die Trassenwahl, namentlich der Vergleich der V 16/K 1<br />

mit der Südtrasse in der UVS von 2005. Aus der Sicht des Bürgervereins wer-<br />

den städtebauliche und siedlungsstrukturelle Belange wegen der Nähe der V<br />

16/K 1 zur Kernstadt Halle nicht beachtet. Lärm und Luftschadstoffe <strong>–</strong> auf der<br />

Grundlage einer mangelhaften Verkehrsprognose <strong>–</strong> seien fehlerhaft berechnet<br />

und machten im Übrigen die Konsequenzen lediglich an der Einhaltung von<br />

Grenzwerten fest, ohne die Beeinträchtigung der Immissionen unterhalb der<br />

Grenzwerte in die Betrachtung einzustellen. Die Trasse sei im Weiteren mit den<br />

Belangen des Natur- und Artenschutzes sowie des Trinkwasserschutzes nicht<br />

vereinbar. Der Bürgerverein fordert in der Konsequenz ein neues Linienbestim-<br />

mungsverfahren und <strong>–</strong> auch wegen Verfahrensfehlern <strong>–</strong> die Einstellung des<br />

Planfeststellungsverfahrens.<br />

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