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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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nahmenflächen gelegenen Bestände ist also größer, als die zusätzlichen Belas-<br />

tungen in den durch die A 33 betroffenen Beständen (Tabelle 6 der FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung Deckblatt II).<br />

Darüber hinaus bewirken die vorgesehenen Aufforstungen langfristig auch eine<br />

flächenmäßige Vergrößerung der Lebensraumtypen und stellen den sukzessiv<br />

eintretenden Funktionsverlusten der durch die A 33 beeinträchtigten Flächen <strong>–</strong><br />

entsprechend dem Wuchsfortschritt <strong>–</strong> Funktionsgewinne gegenüber.<br />

Soweit die Verbände im Weiteren kritisieren, entlastete und belastete Flächen<br />

seien nicht identisch, die Verschlechterung wichtiger Teile der Lebensräume<br />

werde also im Zuge dieser Schadensbegrenzungsstrategie bewusst in Kauf ge-<br />

nommen, was nicht mit den Erhaltungszielen im Einklang stehe, kann ihnen<br />

auch hierin nicht gefolgt werden.<br />

Ziel des FFH-Gebietsmanagements ist gemäß Art. 1 Buchst. e FFH-RL der<br />

langfristige Erhalt und die Verbesserung des Erhaltungszustands der Fläche<br />

und der Qualität der Lebensräume in einem gemeldeten Gebiet insgesamt. Der<br />

Erhaltungszustand eines Lebensraumtyps in einem Gebiet bemisst sich also<br />

summarisch nach dem Erhaltungszustand aller Bestände in einem Gebiet.<br />

Das Maßnahmenkonzept sieht eine Verbesserung der Lebensraumtypen nach<br />

Qualität und Fläche vor, indem das Gebiet in seinem für das langfristige Ge-<br />

bietsmanagement besonders wichtigen Kern mittels Entlastungseffekten ge-<br />

stärkt wird. Der Bestand der Lebensraumtypen wird von nicht straßenbürtigen,<br />

aber auf die gleiche Art beeinträchtigenden Stoffeinträgen, welche gebietsbezo-<br />

gen im Wesentlichen aus der Landwirtschaft stammen, entlastet. Dies wider-<br />

spricht nicht den Erhaltungszielen, weil diese sich nicht auf einzelne Bestände<br />

beziehen (können).<br />

Die grundsätzliche Vorgehensweise, zusätzlichen Belastungen infolge Stick-<br />

stoffeintrags an der einen Stelle eines FFH-Gebietes entsprechende Entlastun-<br />

gen an anderer Stelle gegenüber zu stellen, entspricht im Übrigen der Recht-<br />

sprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom<br />

13.03.2008, 9 VR 9/07, juris Rn. 23 <strong>–</strong> 26). Dies muss im hier vorliegenden Fall<br />

umso mehr gelten, als <strong>–</strong> anders als bei dem zur Entscheidung des Bundesver-<br />

waltungsgerichts anstehenden Sachverhalt (vgl. Fehrensen in NuR 2008, Seite<br />

485) <strong>–</strong> die den Belastungen gegenübergestellten Entlastungen jeweils den glei-<br />

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