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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.87<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Die Einwender erscheinen in Begleitung ihres Verfahrensbevollmächtigten zum<br />

Termin.<br />

Zur Betroffenheit der Einwender führt der Vorhabensträger aus, auf den<br />

Flurstücken 262, 256 und 43 in der Flur 43 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

solle Grünland mit einer Obstbaumwiese auf einer derzeitigen Ackerfläche angelegt<br />

werden. Entlang der Straße Obere Mühle werde dies durch eine Obstbaumreihe<br />

mit randlichem Saumstreifen ergänzt. Die Flurstücke 258, 192 und<br />

191 in der Flur 43 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> würden für eine naturnahe<br />

Umgestaltung der Neuen Hessel mit lockeren Ufergehölzen und Anlage eines<br />

beidseitigen Gewässerrandstreifens ganz oder teilweise benötigt.<br />

Über die Flächeninanspruchnahme hinaus resultiere eine Betroffenheit der<br />

Einwender aus der Nähe der Hofstelle zur Trasse der A 33. Trotz einer Wall-<br />

/Wand-Kombination in einer Höhe von insgesamt 4,00 m bei einer Überstandslänge<br />

von ca. 150 m (danach in Richtung Osten Wall in einer Höhe von 2,50 m)<br />

werde an der Nordseite des Wohngebäudes der Immissionsgrenzwert für die<br />

Nacht im Obergeschoss um 3 dB(A) und im Erdgeschoss um 1 dB(A) überschritten.<br />

Flurstücke 262, 256 und 43<br />

Die Einwender führen hierzu aus, sie seien nicht bereit, für landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen Flächen zur Verfügung zu stellen. Sie seien auf die Einnahmen<br />

aus dem landwirtschaftlichen Betrieb angewiesen. Diese Flurstücke würden<br />

mit dem angrenzenden Flurstück 263 zusammenhängend bewirtschaftet,<br />

Mit Deckblatt I wurde die Inanspruchnahme von Grundflächen der Einwender<br />

gemindert. Für die näheren Einzelheiten wird auf die nachfolgenden Ausführungen<br />

verwiesen.<br />

Eine Inanspruchnahme dieser Flurstücke ist mit Deckblatt I nicht mehr vorgesehen.<br />

Für die Einwendung ist mithin in diesem Punkt die Erledigung eingetreten.<br />

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