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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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an der Fläche zu behalten und eine Abwertungsentschädigung entweder in<br />

Geld oder <strong>–</strong> in der Flurbereinigung <strong>–</strong> in Land zu erhalten. Die Einwender haben<br />

noch nicht entschieden, welche Variante für sie in Betracht kommt, fordern aber<br />

unabhängig davon in jedem Fall Ersatzland.<br />

Pachtflächen<br />

Die Einwender sind auch in erheblichem Maße durch die Überplanung von<br />

Pachtflächen betroffen. Namentlich diskutiert werden die Flächen im Zusammenhang<br />

mit der Grünbrücke am Eschweg, die für die Anlage entsprechender,<br />

nicht verzichtbarer Leitstrukturen vorgesehen sind. Auch die übrigen Pachtflächen<br />

der Einwender hat der Vorhabensträger nicht aus der Planung genommen.<br />

Die Einwender stellen darauf ab, dem Vorhabensträger gehörende Flächen als<br />

östlicher Richtung bestehen, nicht jedoch <strong>–</strong> wie in der Einwendung formuliert <strong>–</strong><br />

in westlicher. Dennoch ist eine substanzielle Beeinträchtigung auch künftiger<br />

Erweiterungsoptionen nicht zu erkennen. Auch nach Abzug des Gehölzstreifens<br />

verbleibt ein Grundstücksteil in einer Breite, die der derzeit schon mit der Biogasanlage<br />

überplanten Fläche entspricht.<br />

Auf Flurstück 38 ist nunmehr statt der Pflanzung einer Obstbaumallee die Anlage<br />

eines Blühstreifens als Artenschutzmaßnahme für ein lokales Feldlerchenvorkommen<br />

vorgesehen.<br />

Die A 33 führt zu Beeinträchtigungen der Art dergestalt, dass mit einem Verlust<br />

von bis zu 6 Revieren gerechnet werden muss. Insofern sind zur Erhaltung der<br />

lokalen Population spezifische Maßnahmen im Umfeld der bestehenden Lebensräume<br />

erforderlich.<br />

Die Maßnahme M/A 8.905 steht zudem im räumlichen Zusammenhang mit<br />

anderen Artenschutzmaßnahmen für verschiedene Wiesenvögel und ist insofern<br />

grds. geeignet und auch an dieser Stelle erforderlich, zur Stabilisierung der<br />

Population beizutragen. Soweit noch gewisse Zweifel an der Habitateignung<br />

der Maßnahme bestehen und ein Monitoring angeordnet ist, rühren die Zweifel<br />

nicht aus Bedenken gegen die Örtlichkeit an sich, sondern aus der Frage, ob<br />

weitere Nutzungsbeschränkungen auf benachbarten Flächen erforderlich werden.<br />

Die Maßnahme M/A 8.905 ist vor dem Hintergrund auch an dieser Stelle erforderlich,<br />

die Beeinträchtigung von bis zu sechs Brutpaaren der Feldlerche auszugleichen.<br />

Die Einwendung wird daher zurückgewiesen.<br />

Die Inanspruchnahme von Pachtflächen des Einwenders ist unumgänglich.<br />

Die Flurstücke 90 und 92 in der Flur 32 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> werden<br />

innerhalb eines Komplexes von Artenschutzmaßnahmen zugunsten von<br />

Wiesenvögeln, namentlich dem Kiebitz überplant. Nähere Einzelheiten können<br />

z.B. den Ausführungen zur Einwenderin B 9.86 entnommen werden. Flurstück<br />

17 in der Flur 43 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> wird für die Trasse, die<br />

Grünbrücke am Eschweg und die darauf zulaufenden Leitstrukturen vollständig<br />

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