07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

te ab der Oldendorfer Str./Halstenbeck zunächst eine Höhe von 3,00 m über<br />

Gelände, die ab der Zufahrt des Einwenders dem Gelände folgend auf 4,00 m<br />

über Gelände ansteige.<br />

Auf die vom Einwender wiederholte Forderung einer Wallhöhe von mehr als<br />

4,00 m über Gelände an der westlichen Grundstücksgrenze erwidert der Vorhabensträger,<br />

der Einwender müsse sich vor Augen halten, dass es sich bei<br />

der Wallschüttung um eine freiwillige Maßnahme aufgrund einer Vereinbarung,<br />

in die jeder einen Teil einbringe, handele. An keiner Stelle des Planungsabschnitts<br />

seien Lärmschutzeinrichtungen mit mehr als 4,00 m über Gelände geplant.<br />

Im Falle des Einwenders müsse zudem die Einschnittslage der Trasse<br />

hinzugerechnet werden, woraus sich eine lärmwirksame Böschungshöhe von<br />

etwa 6,00 m über der Straßengradiente ergebe.<br />

Im Ergebnis stimmen Einwender und Vorhabensträger dem vom Verhandlungsleiter<br />

unterbreiteten Vorschlag zu.<br />

Umfahrungsstrecke<br />

Der Einwender befürchtet eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit während<br />

der Bauzeit. Dem tritt der Vorhabensträger mit dem Argument entgegen,<br />

es handele sich <strong>–</strong> während der Bauzeit deutlich sichtbar <strong>–</strong> um einen Baustellenbereich,<br />

in dem sich alle Verkehrsteilnehmer entsprechend zu verhalten<br />

hätten. Die Grundstückszufahrt des Einwenders werde an die geänderten Bedingungen<br />

angepasst.<br />

Hausbrunnen<br />

Der Einwender befürchtet mit Blick auf die massive Einschnittslage der Trasse<br />

an seiner Hofstelle Beeinträchtigungen des Brunnens.<br />

Der Vorhabensträger sagt eine Beweissicherung verbindlich zu. Vor Beginn der<br />

Bauarbeiten werde der Brunnen beprobt und anschließend bis zum Zeitpunkt<br />

von vier Jahren nach Verkehrsfreigabe regelmäßig untersucht.<br />

Zufahrt<br />

Auf Nachfrage des Einwenders schließt der Vorhabensträger aus, dass die<br />

Zufahrt durch Baustellenverkehr genutzt werde. Die Zufahrt werde im Übrigen<br />

Die Frage der verkehrssicheren Gestaltung einer Umfahrungsstrecke im Baustellenbereich<br />

ist Gegenstand der Ausführungsplanung und nicht im Planfeststellungsverfahren<br />

zu entscheiden.<br />

Mit der Zusage des Vorhabenträgers, an die er über Nebenbestimmung A 7.1<br />

gebunden ist, wird den Belangen des Einwenders Genüge getan. Zur Frage der<br />

Dauer der Beprobung wird auf die einleitenden Ausführungen am Beginn dieses<br />

Kapitels verwiesen.<br />

1035

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!