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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Soweit die UVS 1993 unter raumordnerischen Gesichtspunkten die Zielbündel<br />

des GEP in den Blick nimmt (zu den Einzelheiten s.o.), schont die V 37 den Be-<br />

reich der Münsterländer Bucht und durchschneidet die Waldvorzone <strong>–</strong> im Ge-<br />

gensatz zur V 16 <strong>–</strong> nur einmal. Neben der vorgenannten Möglichkeit der Belas-<br />

tungsbündelung bedingt die V 37 jedoch Belastungen für das Siedlungsband<br />

und auch <strong>–</strong> in geringem Maße <strong>–</strong> für den Teutoburger Wald.<br />

Unter dem Gesichtspunkt der städtebaulichen Entwicklungspotenziale sind <strong>–</strong><br />

wie oben bereits gesagt <strong>–</strong> nur geringe Unterschiede zwischen den Varianten<br />

feststellbar.<br />

Im Ergebnis wird die V 37 unter dem Blickwinkel der bebauten Umwelt als die<br />

günstigste Alternative der hier noch zu betrachtenden Neubauvarianten einge-<br />

stuft.<br />

Variante V 11<br />

Die Variante V 11 wurde bereits im Mittelfilter der UVS 1993 ausgeschieden.<br />

Sie kann jedoch in den Variantenvergleich für den Planfeststellungsabschnitt<br />

7.1 insoweit eingestellt werden, als sie in den maßgeblichen Untersuchungsab-<br />

schnitten 2 und 3 der UVS weitgehend deckungsgleich mit der V 29 ist. Im Wei-<br />

teren werden daher die Ergebnisse für die V 29 dargestellt.<br />

Die V 29 verlässt westlich der K 30 den bis dahin gemeinsamen Verlauf mit der<br />

V 37 und schwenkt entlang des südlichen Randes der Wälder zwischen L 782<br />

und K 25 auf Bokel zu. Sie quert dabei den landwirtschaftlich genutzten Raum<br />

südlich der Ortslage Künsebeck mit einzeln stehenden Hofanlagen und Wohn-<br />

häusern. Noch östlich von Bokel nimmt die V 11 die weitere Linienführung der V<br />

29 auf.<br />

Die V 29 umfährt die Waldflächen des Tatenhauser Waldes, tangiert aber west-<br />

lich der L 782 die geschlossenen Siedlungsbereiche von Bokel und Hörste.<br />

Südlich von Hörste schneidet sie dabei durch ein dicht stehendes Ensemble al-<br />

ter landwirtschaftlicher Hofanlagen. Sie quert die Bachläufe von Laibach, Ru-<br />

thebach und Loddenbach und dabei <strong>–</strong> am Laibach <strong>–</strong> auch auf kurzer Strecke<br />

das FFH-Gebiet „Ruthebach, Laibach, Loddenbach, Nordbruch“, das sie im wei-<br />

teren Verlauf nochmals tangiert. Das FFH-Gebiet wurde nach der Entscheidung<br />

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