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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.94<br />

Ergebnis des Erörterungstermins<br />

Aus dem Eigentum des Einwenders bzw. seiner Ehefrau sind insgesamt drei<br />

Grundstücke (Flurstücke 79, 80 und 378 der Flur 64 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong>)<br />

betroffen. Die Flurstücke sollen fast vollständig (rd. 3,5 ha) im Rahmen<br />

des Maßnahmenpaketes Salzenteichs Heide des LBP für Kompensationsmaßnahmen<br />

<strong>–</strong> im Wesentlichen Aufforstungen <strong>–</strong> in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Der Einwender will weder Nutzungsbeschränkungen hinnehmen noch die Flächen<br />

verkaufen. Er benötige diese für seine Schweinezucht, die er sonst wegen<br />

der Gülleausbringung nicht im bisherigen Umfang aufrechterhalten könne<br />

und sieht ohne diese Flächen den Familienbetrieb und damit seine Existenz<br />

gefährdet. Er bewirtschafte insgesamt 120 ha Fläche (davon 50 % Eigentum<br />

und 50 % Pachtflächen) und habe 2.000 Mastplätze.<br />

In Frage käme allenfalls ein gleich großer Flächenersatz an anderer Stelle.<br />

Der Vorhabensträger führt dazu aus, nicht über entsprechend großes Ersatzland<br />

zu verfügen. Lediglich ein kleiner Teil des Flächenverlustes könne so ggf.<br />

über Grundstücke ausgeglichen werden, die er erworben habe, für sein Vorhaben<br />

aber nicht benötige. Er würde aber versuchen, weiteres Ersatzland zu<br />

bekommen.<br />

Zum Wert der Grundstücke verweist der Vorhabensträger auf die Entschädigungs-<br />

bzw. Grunderwerbsverhandlungen. Der Richtwert für Ackerlang liege<br />

hier bei ca. 3 Euro/m².<br />

Der Einwender zeigt Flächen auf, die seine Ehefrau inzwischen geerbt habe<br />

und bietet an, diese ersatzweise für Kompensationsmaßnahmen zu nutzen. Lt.<br />

Vorhabensträger sind diese Flächen jedoch bereits in das Kompensationskon-<br />

Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Mit der Planänderung des Deckblattes I ist Grundeigentum des Einwenders<br />

bzw. seiner Ehefrau nicht mehr betroffen. Für die Einwendung ist damit die<br />

Erledigung eingetreten.<br />

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