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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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ebenfalls mit Schutzeinrichtungen versehene Querungsbauwerke wirksam<br />

Rechnung getragen.<br />

Soweit die Verbände kritisieren, der Eisvogel könne während der Bauarbeiten<br />

die Flugstrecke entlang des Laibaches nicht mehr nutzen, ist dem nicht zu fol-<br />

gen.<br />

Um dem Eisvogel während der Bauzeit mindestens zwei der drei identifizierten<br />

günstigen Flugkorridore entlang des Laibachs (vgl. FFH-Verträglichkeitsprüfung,<br />

Teil A, Abb. 16) offenzuhalten, dürfen die Bauwerke 19 und 20 (Laibachquerun-<br />

gen 1 und 2) nicht zeitparallel errichtet werden. Sollte der Vorhabenträger hier-<br />

von abweichen wollen, hat er dies gegenüber der Planfeststellungsbehörde und<br />

der Höheren Landschaftsbehörde anhand des Bauablaufplans, dem unabweis-<br />

bar zwingende Gründe nachvollziehbar zu entnehmen sein müssen, zu begrün-<br />

den. Darauf abgestimmte weitere Schutzmaßnahmen bleiben vorbehalten.<br />

Mit dieser Vorgabe wird sichergestellt, dass zwei von drei Flugrouten auch wäh-<br />

rend der Bauphase von den Tieren genutzt werden können. In diesem Zusam-<br />

menhang ist den Verbänden mit Blick auf die obigen Ausführungen darin zu wi-<br />

dersprechen, beim Eisvogel handele es sich um eine störungsanfällige Art.<br />

Im Ergebnis sind keine bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen<br />

zu erwarten, die geeignet wären, den günstigen Erhaltungszustand des Eisvo-<br />

gels in Frage zu stellen.<br />

Der Kleinspecht hat ein trassennahes Revier in einem Abstand von weniger als<br />

100 m südlich der Trasse in einem Pappelbestand und angrenzendem Erlen-<br />

Eschenwald am Laibach. Frühere Kartierungen belegen weitere Reviere im<br />

Südteil des Tatenhauser Waldes mit Vorkommensschwerpunkten in Pappel-<br />

und Pappelmischwäldern sowie sonstigen Auwaldbeständen. In den Jahren<br />

2005 bis 2010 erfolgten von verschiedener Seite Nachweise des Kleinspechtes<br />

im Umfeld des erwähnten Reviers und der Fa. Storck außerhalb des FFH-<br />

Gebiets. Zudem ergab sich ein Brutverdacht in der Nähe des Naturdenkmals<br />

Torfkuhle innerhalb des Gebiets (Ergebnis der Datenaktualisierung 2010).<br />

Nachvollziehbar begründet ist in der FFH-Verträglichkeitsprüfung, dass der<br />

Kleinspecht grds. als eine Art zu gelten hat, die lediglich über eine geringe Stör-<br />

empfindlichkeit verfügt. Dies belegen die von der Art genutzten, anthropogen<br />

geformten Habitate ebenso, wie die von Garniel et al. 2010 festgestellte geringe<br />

Lärmempfindlichkeit bei einer Effektdistanz von nur 200 m.<br />

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