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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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verzichtet. Insoweit wird auf die Seitenzahlen und die Anlagen im Fledermaus-<br />

gutachten der Naturschutzverbände hingewiesen.<br />

Feldgehölz nördlich Hof Horstmann (Bau-km 6+500), S. 11 + Anlage 2.1<br />

Die Naturschutzverbände kommen hier zu einer gegenteiligen Einschätzung der<br />

fledermauskundlichen Bedeutung.<br />

Vom Büro FÖA Landschaftsplanung wurde in 2004 eine geringe Aktivität regist-<br />

riert. Bedeutsame Flugaktivitäten in Nord-Süd Richtung oder in nordöstlicher<br />

Richtung zu den Gebäuden mit bekannten Fledermausquartieren wurden in<br />

2004 nicht registriert. Bedeutsame Funktionsbeziehungen wurden von FÖA<br />

Landschaftsplanung 2004 dagegen zwischen den Gebäude- und Gehölzkom-<br />

plexen in Höhe Bau-km 6+200 beobachtet. Die Schlussfolgerung der Natur-<br />

schutzverbände, dass Fledermäuse verstärkt entlang der Casumer Straße flie-<br />

gen und insofern eine Vermeidungsmaßnahme erforderlich sei, ist aus dem<br />

ausschließlichen Einsatz einer Horchbox, also den vom BUND präsentierten<br />

Daten, nicht ableitbar. Die Horchboxendaten ermöglichen keine Aussagen zu<br />

Flugrichtungen.<br />

Auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW kommt zu<br />

diesem Ergebnis und führt aus: „Dieser Einschätzung (des BUND) kann nicht<br />

gefolgt werden. Die Ergebnisse der Horchbox sind nicht dahingehend auswert-<br />

bar, dass sich hieraus Flugrichtungen oder eine Flugroute entlang der Casumer<br />

Straße ableiten lassen“ (Stellungnahme gegenüber dem Ministerium für Klima-<br />

schutz, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 24.11.2010,<br />

Seite 3).<br />

Gehölzbestände an der Neuen Hessel und im Clever Bruch (Bau-km 3+850-<br />

4+350), S. 7 u. 13 + Abb. S. 13 + Anlage 1.1 /2.2<br />

Die Naturschutzverbände fordern hier eine Neubewertung des Gebietes, da die<br />

bisherige Würdigung unzureichend sei. Erforderlich seien weitergehende Unter-<br />

suchungen zur Bechsteinfledermaus und zur Positionierung des BW 28 sowie<br />

einer Querschnittserweiterung des BW 27.<br />

Nach hiesiger Einschätzung entspricht die naturschutzfachliche Würdigung im<br />

artenschutzrechtlichen Fachbeitrag von 2009 (Teil B: Fledermäuse, Deckblatt I)<br />

den Erkenntnissen des BUND in dem Fledermausgutachten von August 2010.<br />

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