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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Dies gilt insbesondere für den Planungsraum westlich von Halle, wo die V 29<br />

durch den Freiraum führt.<br />

Unter dem Gesichtspunkt der Erholungsfunktion ist festzuhalten, dass die V 29<br />

die großen Waldflächen mit ihrer Bedeutung als überregional und regional be-<br />

deutsame Erholungsräume schont. Gleichzeitig berührt sie in geringerem Um-<br />

fang als andere Varianten die bestehenden Wander- und Radwege, liegt am<br />

weitesten entfernt vom Teutoburger Wald, beeinträchtigt aber ortsnahe Erho-<br />

lungsbereiche bei Bokel und Hörste. Vor dem Hintergrund der in der UVS vor-<br />

genommenen Gewichtung (s. oben zur V 16) wird die V 29 diesbezüglich als die<br />

günstigste Neubauvariante eingestuft.<br />

Bei den Auswirkungen auf die bebaute Umwelt ist zunächst die Siedlungsstruk-<br />

tur in den Blick zu nehmen. Während die V 29 im Untersuchungsabschnitt 3<br />

keine im Zusammenhang bebaute Ortslage mehr berührt, verläuft sie in Ab-<br />

schnitt 2 in unmittelbarer Nähe zu Bokel und Hörste, deren weitere Entwicklung<br />

in Richtung Süden sie abschnürt. In Bokel sind zudem die zu erwartenden Im-<br />

missionen in den Blick zu nehmen.<br />

Aus Sicht der Raumstruktur sind nur geringe Unterschiede zwischen den Neu-<br />

bauvarianten erkennbar, wobei die V 29 insbesondere unter dem Gesichtspunkt<br />

einer Beeinträchtigung von Nutzungsverflechtungen kritisch zu betrachten ist.<br />

Durch die Lage im Raum ist zudem der Aspekt der Vorbelastung negativ zu be-<br />

urteilen, da die V 29 weitgehend in bisher unbelasteten Räumen verläuft.<br />

Unter raumordnerischen Gesichtspunkten muss der V 29 zugerechnet werden,<br />

dass sie nicht nur am stärksten die Münsterländer Bucht beeinträchtigt, sondern<br />

darüber hinaus mehrfach in die Waldvorzone eingreift. Die Frage städtebauli-<br />

cher Entwicklungspotenziale lässt nur wenige Differenzierungsmöglichkeiten.<br />

Unter dem Blickwinkel der bebauten Umwelt wurde die V 29/V 11 insgesamt<br />

nachrangig im Verhältnis zur V 37 eingestuft, jedoch vorteilhafter gegenüber der<br />

V 16.<br />

Nullvariante<br />

Die Variante V 0 bedingt die Beibehaltung der innerörtlichen und ortsnahen Be-<br />

lastungen des städtebaulichen und des Erholungspotenzials sowie der übrigen<br />

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