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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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7.9.3 Verkehrsprognose<br />

Besonders bedeutsam für die Beurteilung der künftigen Verkehrslärmbelastung<br />

ist die Verkehrsprognose. In seinem zum Planfeststellungsbeschluss für den<br />

Nachbarabschnitt 6 der BAB 33 unter dem 12. August 2009 ergangenen Urteil<br />

(BVerwG 9 A 64.07) hat das Bundesverwaltungsgericht dazu ausgeführt:<br />

„Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt<br />

eine ordnungsgemäße Untersuchung der von einem Straßenbauvorhaben vor-<br />

aussichtlich ausgehenden Geräuschimmissionen voraus, dass die ihr zugrunde<br />

liegende Verkehrsprognose mit den zu ihrer Zeit verfügbaren Erkenntnismitteln<br />

unter Beachtung der dafür erheblichen Umstände sachgerecht, d.h. methodisch<br />

fachgerecht erstellt worden ist. Die Überprüfungsbefugnis des Gerichts erstreckt<br />

sich allein darauf, ob eine geeignete fachspezifische Methode gewählt wurde,<br />

ob die Prognose nicht auf unrealistischen Annahmen beruht und ob das Prog-<br />

noseergebnis einleuchtend begründet worden ist (Beschluss vom 5. Oktober<br />

1990 - BVerwG 4 CB 1.90 - NVwZ-RR 1991, 129 ; Urteil vom 27. Oktober<br />

1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313 m.w.N.). Diesem Maß-<br />

stab genügt die im Streitfall angegriffene Verkehrsprognose.“<br />

Die hier in das Verfahren eingebrachte Verkehrsuntersuchung beruht auf einer<br />

geeigneten Methode und ausreichenden Daten, die Zusammenhänge mit ande-<br />

ren Bauabschnitten wurde entsprechend berücksichtigt. Zur Vermeidung von<br />

Wiederholungen wird für die Details dazu auf das Kapitel B 6.1.2.2 dieses Be-<br />

schlusses verwiesen und auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen.<br />

7.9.4 Lärmuntersuchung/Berechnung<br />

Die Lärmuntersuchungen erfassen alle ernsthaft in Betracht kommenden Berei-<br />

che und dort eine ausreichende Zahl von Immissionspunkten.<br />

Die aufgrund des Vorhabens zu erwartenden Belastungen durch Straßenver-<br />

kehrslärm lassen sich anhand der Unterlagen vollständig beurteilen.<br />

Die Verkehrslärmberechnung genügt in vollem Umfang den rechtlichen Vorga-<br />

ben. Alle dafür erforderlichen Daten wurden sorgfältig erhoben und entspre-<br />

chend allgemein anerkannten Methoden aufbereitet. Weder sind Annahmen un-<br />

terlassen worden, noch sind etwa Werte zu den zu erwartenden Lärmimmissio-<br />

nen geschönt worden.<br />

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