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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Bundesverwaltungsgerichts eine sorgfältige Bestandserfassung und -bewertung<br />

der von dem Projekt betroffenen maßgeblichen Gebietsbestandteile zu leisten.<br />

Dazu bedarf es keiner flächendeckenden Ermittlung des floristischen und fau-<br />

nistischen Gebietsinventars sowie der Habitatstrukturen. Vielmehr genügt die<br />

Erfassung und Bewertung der für die Erhaltungsziele maßgeblichen Gebietsbe-<br />

standteile in einem solchen Umfang, dass die Einwirkungen des Projekts be-<br />

stimmt und bewertet werden können. Die Methode der Bestandsaufnahme ist<br />

nicht normativ festgelegt; die Methodenwahl muss aber den für die Verträglich-<br />

keitsprüfung allgemein maßgeblichen Standard der "besten einschlägigen wis-<br />

senschaftlichen Erkenntnisse" einhalten (BVerwG, Urteil vom 14. April 2010, 9<br />

A 5.08, juris Rn. 50; BVerwG, Urteil vom 12. März 2008, 9 A 3.06, juris Rn. 72).<br />

Die Verträglichkeitsprüfung hat sich an der Zielsetzung der FFH-RL zu orientie-<br />

ren, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und der<br />

Arten von gemeinschaftlichem Interesse zu wahren oder wiederherzustellen.<br />

Was unter einem günstigen Erhaltungszustand zu verstehen ist, ergibt sich für<br />

natürliche Lebensräume aus Art. 1 Buchst. e und für Arten aus Art. 1 Buchst. i<br />

FFH-RL. Bedeutsam für die Bewertung sind danach diejenigen Faktoren, von<br />

denen eine nachhaltige Bestandssicherung des Lebensraumtyps oder der Art<br />

abhängt. Zusätzliche Anhaltspunkte liefert Anhang III Phase 1 der Habitatrichtli-<br />

nie. Darin werden als Kriterien zur Gebietsauswahl für Lebensraumtypen des<br />

Anhangs I u.a. der Repräsentativitätsgrad des in dem jeweiligen Gebiet vor-<br />

kommenden Lebensraumtyps, die relative Flächengröße sowie Erhaltungsgrad<br />

und Wiederherstellungsmöglichkeit von Struktur und Funktionen des Lebens-<br />

raumtyps, für Arten des Anhangs II u.a. Populationsgröße und -dichte sowie Er-<br />

haltungsgrad und Wiederherstellungsmöglichkeit der für die betreffende Art<br />

wichtigen Habitatselemente genannt. Diese Kriterien sind auch für die Bewer-<br />

tung der maßgeblichen Gebietsbestandteile im Rahmen der Verträglichkeitsprü-<br />

fung anzuwenden (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008, 9 A 3.06, juris Rn. 75).<br />

In Nordrhein-<strong>Westfalen</strong> sind diese Anforderungen an Methodik und Umfang der<br />

habitatschutzrechtlichen Bestandserfassung über die Verwaltungsvorschrift zur<br />

Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien<br />

92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz (VV-<br />

Habitatschutz), Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirt-<br />

schaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 - 16.06.01.18, weiter konkre-<br />

tisiert worden.<br />

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