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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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sche Verwaltungsverfahrensrecht neben der schriftlichen Stellungnahme auch<br />

eine mündliche Erörterung der erhobenen Einwendungen vorsieht, geht es über<br />

die sich aus Art. 6 Abs. 3 der UVP-Richtlinie ergebene Pflicht zur Beteiligung<br />

der „betroffenen“ Öffentlichkeit hinaus“ (BVerwG, Beschluss vom 17. Februar<br />

1997, 4 VR 17/96, 4 A 41/96).<br />

Soweit der Bürgerverein Pro A 33 Südtrasse in seiner Einwendung vom<br />

10.01.2008 in diesem Zusammenhang rügt, die Beteiligung der Fachbehörden,<br />

z.B. der Immissionsschutzbehörde, sei nicht erfolgt (S. 10) bzw. es müsse die<br />

untere Gesundheitsbehörde beteiligt werden (S. 11), ist dem entgegen zu hal-<br />

ten, dass eine umfassende Behördenbeteiligung nach Einleitung des Planfest-<br />

stellungsverfahrens erfolgt ist, jedoch parallel zur Beteiligung der betroffenen<br />

Öffentlichkeit und damit für den Bürgerverein im Zeitpunkt seiner Einwendung<br />

nicht erkennbar (vgl. auch Kapitel A 8.1 dieses Beschlusses, Anträge im Anhö-<br />

rungsverfahren).<br />

Namentlich hat auch die untere Gesundheitsbehörde des Kreises Gütersloh ei-<br />

ne umfängliche Stellungnahme abgegeben. Sie weist darauf hin, dass der Lü-<br />

ckenschluss der A 33 zum einen zu einer deutlichen Entlastung der im Bereich<br />

der B 68 wohnenden Menschen führe und vor diesem Hintergrund dringend er-<br />

forderlich sei. Dieser Entlastung stehe aber zum anderen eine erhebliche Belas-<br />

tung der Autobahnanwohner mit Lärmimmissionen im gesamten Neubaubereich<br />

gegenüber, weshalb die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen in Teilberei-<br />

chen deutlich verbessert werden müssten.<br />

Die untere Gesundheitsbehörde setzt sich im Weiteren mit Fragen des Grund-<br />

wasserschutzes zur Sicherung der öffentlichen und privaten Trinkwasserversor-<br />

gung auseinander, erhebt aber gegen das Vorhaben aus lufthygienischer Sicht<br />

bezogen auf die geltenden Grenzwerte keine Einwände.<br />

Wie die entsprechenden Kapitel dieses Planfeststellungsbeschlusses zeigen,<br />

habe ich mich mit diesen Aspekten der Auswirkungen des beantragten Vorha-<br />

bens auf die im Planungsraum lebenden Menschen eingehend auseinanderge-<br />

setzt. Insofern ist nichts dafür ersichtlich, dass eine wie immer geartete Ge-<br />

sundheitsverträglichkeitsprüfung <strong>–</strong> so eine weitere Forderung des Bürgervereins<br />

pro A 33 Südtrasse auf S. 11 seiner Einwendung vom 10.01.2008 <strong>–</strong> diesbezüg-<br />

lich einen weitergehenden Erkenntnisgewinn verspräche oder gar zu einem an-<br />

deren Abwägungsergebnis führen könnte.<br />

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