07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Auch nach meiner fachlichen Bewertung genügt dieses Monitoringprogramm<br />

den fachlichen Anforderungen und entspricht dem aktuellen methodischen<br />

Standard (vgl. auch die Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil<br />

vom 14. April 2010, 9 A 5.08, juris Rn. 76 bis 82).<br />

Damit wird das vom Vorhabenträger vorgeschlagene Monitoringprogramm<br />

übernommen und mit diesem Planfeststellungsbeschluss verbindlich festgelegt<br />

(s. Nebenbestimmung A 7.5.3).<br />

Es wird zusätzlich festgeschrieben, dass die im Monitoringprogramm angeführ-<br />

ten jährlichen Zwischenberichte der Planfeststellungsbehörde und der Höheren<br />

Landschaftsbehörde der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong> vorzulegen sind.<br />

Die Höhere Landschaftsbehörde der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong> hält in Bezug<br />

auf das Monitoring für die Fledermäuse weitergehende Ergänzungen für fach-<br />

lich erforderlich. Diese Ergänzungen werden mit diesem Planfeststellungsbe-<br />

schluss wie folgt festgeschrieben:<br />

Hinsichtlich der Kleinkolonie der Bechsteinfledermaus im Randbereich des Cle-<br />

ver Bruches ist durch eine ergänzende Untersuchung im Rahmen des Monito-<br />

rings (in 2012) der durch Telemetriedaten aus 2010 ermittelte (bisher aus-<br />

schließliche) Funktionsbezug in Richtung Norden zum Teutoburger Wald hin mit<br />

geeigneten Erfassungsmethoden (Besenderung/Telemetrie einzelner Tiere)<br />

entsprechend dem Methodenkonzept für die Kolonie Casum nochmals zu über-<br />

prüfen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind der Höheren Landschaftsbe-<br />

hörde über die Planfeststellungsbehörde zeitnah (innerhalb von 3 Monaten<br />

nach Abschluss der Untersuchung) vorzulegen. Sollten sich durch diese Unter-<br />

suchung keine weiteren Anhaltspunkte für eine weitergehende Orientierung der<br />

(Klein-) Kolonie auch in südliche Richtungen ergeben, sind weitere Maßnahmen<br />

zum Schutz der Kolonie im Zusammenhang mit diesem Vorhaben nicht erfor-<br />

derlich.<br />

Ansonsten sind ggf. weitere Maßnahmen in Abstimmung mit der Planfeststel-<br />

lungsbehörde und den beteiligten Landschaftsbehörden vorzusehen, um eine<br />

vorhabensbedingte erhebliche Beeinträchtigung der Kolonie dauerhaft aus-<br />

schließen zu können.<br />

Hinsichtlich der unterstellten Funktionsfähigkeiten der Leiteinrichtungen und<br />

Querungshilfen für die insgesamt festgestellten Fledermausarten sind an den in<br />

der gutachtlichen Stellungnahme FÖA vom 08.03.2011 genannten Standorten<br />

375

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!