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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Flurstück 192<br />

Der Vorhabensträger erläutert, die entlang eines Weges vorgesehene Kopfbaumreihe<br />

diene der Vernetzung von Steinkauzhabitaten und sei als Artenschutzmaßnahme<br />

unverzichtbar.<br />

Auf Nachfrage der Einwender, warum die Maßnahme genau an der Stelle realisiert<br />

werden müsse, ergänzt der Vorhabensträger, seine Gutachter hätten im<br />

gesamten Raum nach geeigneten Flächen gesucht und dabei insbesondere<br />

auch nach möglichen Vernetzungsstrukturen entlang von Gewässern und Wegen.<br />

„Unverzichtbar“ heiße vor diesem Hintergrund auch, dass die Maßnahme<br />

örtlich weitgehend gebunden sei.<br />

Dennoch sagt der Vorhabensträger zu, die Vorschläge des Einwenders zur<br />

Verlegung der Maßnahme auf seinem Flurstück zu prüfen. Der Einwender hatte<br />

als Alternativstandorte einerseits die Flurstücksgrenze zum Flurstück 26 vorgeschlagen,<br />

andererseits die Grenze zu den Flurstücken 23, 24 und 25. Zum<br />

letztgenannten Vorschlag äußert der Vorhabensträger schon im Termin Bedenken,<br />

da die genannten Flurstücke bereits mit Wald bestanden seien und insofern<br />

eine Vernetzungslinie hier keinen Sinn mehr mache.<br />

Zur Pflege der Maßnahme erläutert der Vorhabensträger, dies bedeute eine<br />

Pflege des Sukzessionsstreifens sowie den regelmäßigen Beschnitt der Bäume.<br />

Verkauften die Einwender die notwendigen Flächen, gehe damit auch die<br />

Pflegeverpflichtung über. Behielten sie das Eigentum, verbliebe auch die Pflegeverpflichtung<br />

bei ihnen, wofür sie entschädigt würden.<br />

auf ihren Antrag hin hat der Vorhabenträger die Viehtrift herzustellen.<br />

Zwischen Holtfelder und Casumer Straße erstreckt sich <strong>–</strong> beiderseits der A 33-<br />

Trasse <strong>–</strong> ein nachgewiesenes Steinkauzhabitat. Als Querungsmöglichkeit wird<br />

den Tieren eine Grünbrücke an der Holtfelder Straße angeboten und sollen<br />

zudem <strong>–</strong> ausgehend von dieser Grünbrücke <strong>–</strong> neue Habitatstrukturen im Illenbruch<br />

erschlossen werden, um erhebliche Beeinträchtigungen der Art trotz<br />

der mit der A 33 verbundenen Belastungen auszuschließen.<br />

Zu den näheren Einzelheiten wird insoweit auf Kapitel 6.3 mit allen Unterkapiteln<br />

verwiesen. Die Maßnahme M/E 5.703 dient letztlich der Stabilisierung und<br />

Ausbreitung des Steinkauzvorkommens. Die Aufwertung des Landschaftsraumes<br />

im Illenbruch ist ebenso, wie gleichartige Maßnahmen an der Neuen Hessel,<br />

geeignet, der Steinkauzpopulation weitere Ausbreitungsmöglichkeiten in<br />

Richtung des Hauptverbreitungsgebietes der Art in Nordrhein-<strong>Westfalen</strong> (Unterer<br />

Niederrhein und Münsterland) zu eröffnen.<br />

Die genannten Landschaftsräume sind insofern auch Trittsteine zum FFH-<br />

Gebiet „Ruthebach, Laibach, Loddenbach, Nordbruch“, wo bereits heute gute<br />

Habitatvoraussetzungen für die Ansiedlung von Steinkäuzen bestehen. Im Jahr<br />

2008 konnte dementsprechend am Ortsrand von Hörste ein weiteres Brutvorkommen<br />

festgestellt werden.<br />

Die Vernetzung von Brutvorkommen und geeigneten Habitatstrukturen ist zur<br />

langfristigen Sicherung der Steinkauzpopulation in diesem Landschaftsraum<br />

unumgänglich.<br />

Denselben Zwecken dienen im Übrigen auch die Maßnahmen M/E 5.902, M/E<br />

6.903 und M/E 9.907 auf Teilen des Flurstücks 199 in der Flur 53 der Gemarkung<br />

<strong>Borgholzhausen</strong>, die mit Deckblatt I neu in die landschaftspflegerische<br />

Begleitplanung aufgenommen wurden. Die grundsätzlichen Einwendungen im<br />

Deckblattverfahren werden daher zurückgewiesen.<br />

Die Einwender haben ergänzend darauf aufmerksam gemacht, dass Teile des<br />

Flurstücks bisher ausschließlich vom Illenbruch aus erreicht werden können,<br />

weil ein früher von der Hesselteicher Straße ausgehender Stichweg nicht mehr<br />

vorhanden sei.<br />

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