07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

einen südlich der A 33 vorhandenen Grasweg auszubauen und bis zum Illenbruch<br />

zu verlängern.<br />

Diesen Vorschlag habe der Vorhabensträger der Stadt <strong>Borgholzhausen</strong> unterbreitet.<br />

Wenn von keiner Seite ein praktikablerer Vorschlag komme, werde er<br />

diese Planung weiter verfolgen.<br />

Die Einwender äußern, eine Querverbindung nördlich des erwähnten Privatweges<br />

und des daran angrenzenden Waldstücks sei die günstigste Alternative<br />

einer Querverbindung zwischen beiden Straßen. Unter dieser Voraussetzung<br />

könnten sie der Überführung des Illenbruch zustimmen. Einen Weg gegenüber<br />

der Hofstelle des Einwenders B 9.26 als alleiniger Querverbindung zwischen<br />

den Straßen lehnen die Einwender wegen entstehender Umwege ab; mit einer<br />

solchen Wegeverbindung können sie sich nur zusätzlich zu der von ihnen gewünschten<br />

Verbindung oder einer Überführung der Casumer Straße einverstanden<br />

erklären. Die vom Vorhabensträger vorgeschlagene Lösung bedeute<br />

für sie beständige Umwege und werde daher abgelehnt.<br />

Der Verhandlungsleiter führt aus, ein Votum der Stadt <strong>Borgholzhausen</strong> habe<br />

sicher großes Gewicht, letztlich sei es aber an der Planfeststellungsbehörde,<br />

über die beste Möglichkeit der Erschließung in diesem Bereich abwägend zu<br />

entscheiden. Dies schließe ausdrücklich auch die Alternative einer Überführung<br />

der Casumer Straße ein. Wenn es zu einer konsensualen Lösung zwischen der<br />

Stadt <strong>Borgholzhausen</strong> und dem Vorhabensträger komme, sei die Wahrscheinlichkeit<br />

groß, dass diese Lösung Gegenstand der Entscheidung werde.<br />

Weitere Themen:<br />

Gegenüber der Hofstelle der Einwender ist entlang der Casumer Straße eine<br />

Baumreihe geplant. Aus Gründen der Belichtung beantragen die Einwender,<br />

hierauf zu verzichten. Der Vorhabensträger sagt keinen vollständigen Verzicht<br />

auf die Maßnahme zu, wird aber im Rahmen der Ausführungsplanung gegenüber<br />

dem Wohngebäude der Einwender eine Lücke in der Baumreihe lassen.<br />

Die Pflege müsse entweder der Eigentümer übernehmen oder aber der Wegeunterhaltungspflichtige.<br />

Die Einwender machen geltend, Pachtflächen nördlich der A 33 und der Casumer<br />

Straße würden durch die Straßenplanungen so weit verkleinert, dass sich<br />

eine weitere Bewirtschaftung kaum noch lohne. Der Vorhabensträger führt hier-<br />

Eine Unterbrechung der Baumreihe auf Höhe der Hofstelle der Einwender ist<br />

mit Deckblatt I Gegenstand der Planung geworden. Die von den Einwendern im<br />

Deckblattverfahren nochmals erhobene Forderung, auf die Baumreihe in Gänze<br />

zu verzichten, wird zurückgewiesen. Sie ist als Bestandteil der Leitstrukturen<br />

von der Grünbrücke an der Holtfelder Straße hin zu den neu angelegten Steinkauzhabitaten<br />

am Illenbruch auch an dieser Stelle unverzichtbar.<br />

Soweit die Einwender diesen Aspekt im Datenerhebungsbogen angeführt haben,<br />

ist er Grundlage des Existenzgutachtens geworden. Im Übrigen wird auf<br />

die nachfolgenden Ausführungen verwiesen.<br />

879

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!