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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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aus den Regelungen der §§ 1 und 4 der ZustVU i. V. m. dem Anhang II zur<br />

ZustVU folgt, erteilt.<br />

7.13.4 Oberflächengewässer<br />

Anders als die wasserrechtlichen Erlaubnisse nach § 8 Abs. 1 WHG werden die<br />

erforderlichen wasserrechtlichen Entscheidungen für den Ausbau von Gewäs-<br />

sern (§ 68 WHG) und für Anlagen in und an Gewässern (§ 36 WHG i. V. m. §<br />

99 LWG) in vollem Umfang von der Konzentrationswirkung erfasst. Damit sind<br />

auch die mit dem Vorhaben verbundenen Maßnahmen in und an Gewässern<br />

wie sämtliche Querungsbauwerke, Gewässerdurchlässe und Gewässeraus-<br />

baumaßnahmen Teil der Planfeststellung. Eine hinreichende Berücksichtigung<br />

der Belange des Oberflächengewässerschutzes bei der Umsetzung dieser<br />

Maßnahmen ist unter Berücksichtigung der Regelungen des Planfeststellungs-<br />

beschlusses sichergestellt.<br />

Quer zur Autobahntrasse und über sie hinweg verlaufen aufgrund der Neigung<br />

des Geländes von Nord nach Süd bzw. von Nordosten nach Südwesten (paral-<br />

lel zur Fließrichtung auch des Grundwassers) eine Vielzahl von den Hängen<br />

des Teutoburger Waldes kommender kleinerer Fließgewässer und Bachläufe.<br />

Der Straßenbau bedingt daher eine Vielzahl an Gewässerquerungen, die<br />

durchgehend als Unterführungen gestaltet werden. Einige wenige der kleinen<br />

namenlosen Gräben werden vor ihrer Kreuzung mit der Autobahn zusammen-<br />

geführt, so dass eine getrennte Querung entfällt.<br />

Die etwas größeren Bachläufe (Bredebach, Casumer Bach, Eschbach, Hagen-<br />

bach, Heidebach, Kleine Bach, Künsebecker Bach, Laibach, Landbach, Lod-<br />

denbach, Neue Hessel, Osning Bach, Ruthebach und Vemmer Bach) werden<br />

mit Hilfe von Brückenbauwerken mit lichten Weiten von 1,95 m bis 20 m und<br />

lichten Höhen von 1,25 m bis 4,50 m überspannt. Die Bauwerke erstrecken sich<br />

nicht nur auf das eigentliche Gewässer, sondern beziehen zumindest auch Teile<br />

der Ufer- bzw. Auenbereiche mit ein. Bauwerksteile in oder unmittelbar an den<br />

Gewässern sind nicht vorgesehen.<br />

Die übrigen Gewässer erhalten Rahmen- oder Rohrdurchlässe, deren Gestal-<br />

tung sich an das Gewässerprofil anlehnt. Bei Gewässern mit Beutung für Am-<br />

phibienwanderungen (vgl. Ausführungen zum Artenschutz, Kapitel B 6.3 dieses<br />

Beschlusses) erhalten die Durchlässe Rechteckquerschnitte, soweit möglich<br />

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