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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Strukturdaten berücksichtigt“ (Verkehrsgutachten für die A 33 <strong>–</strong> Planungsab-<br />

schnitt 7.1 <strong>–</strong> Halle-<strong>Borgholzhausen</strong>, DTV-Verkehrsconsult, November 2009,<br />

Seite 3).<br />

Zu den Kritikpunkten des Landesbüros der Naturschutzverbänden in ihrer Stel-<br />

lungnahme vom 15.03.2010 (zu Deckblatt I) im Weiteren noch wie folgt:<br />

Ausgehend von der Entwicklung der Verkehrsmengen an Dauerzählstellen in<br />

Nordrhein-<strong>Westfalen</strong> leiten die Naturschutzverbände ab, dass es außerhalb von<br />

Autobahnen Verkehrsabnahmen gäbe.<br />

Diese Angaben sind aber weder raum- noch streckenspezifisch, sondern stellen<br />

einen Mittelwert der Entwicklung im gesamten Land dar. Anhand dieser Werte<br />

kann keine Wertung der speziell für die untersuchte Maßnahme ermittelten Ver-<br />

änderungen vorgenommen werden.<br />

Auch die Werte der Dauerzählstelle Halle-Gartnisch auf der B 68 können für<br />

den raumspezifischen Vergleich nicht herangezogen werden, da es sich bei der<br />

zitierten Belastung im Jahr 2008 um einen Schätzwert handelt. Die Zählstelle<br />

weist für das Jahr 2008 insgesamt 0 gültige Zähltage (GT) auf. Damit ist der ge-<br />

samte Datenbestand geschätzt und sollte nicht zur Qualitätsbewertung anderer<br />

Berechnungen herangezogen werden.<br />

Insgesamt wurden die Ergebnisse der Dauerzählstellen des Jahres 2008<br />

durchaus berücksichtigt, da auf ihnen die Fortschreibung der SVZ-Zählungen<br />

(amtliche Straßenverkehrszählung des Bundes) des Jahres 2005 basiert. Es<br />

wurde jedoch weder nur mit einem landesweiten Durchschnittswert, noch mit<br />

der Zählstelle Halle-Gartnisch allein gearbeitet, sondern es wurden alle Zähl-<br />

stellen berücksichtigt, die in der im Rahmen der SVZ definierten zugehörigen<br />

Flächenregion liegen. Damit stützt sich die Verkehrsentwicklung auf eine ver-<br />

kehrlich ähnliche Gruppe von Dauerzählstellen der hier zu untersuchenden Re-<br />

gion. Der Vorwurf, die Dauerzählstellenergebnisse hätten mit berücksichtigt<br />

werden müssen, ist insoweit unbegründet, da die Ergebnisse direkten Einfluss<br />

fanden.<br />

Ferner kann auch nicht der Behauptung gefolgt werden, dass strukturelle Ver-<br />

änderungen nur in Halle und Bielefeld berücksichtigt worden seien. Vielmehr la-<br />

gen dem Verkehrsgutachter des Vorhabenträgers die Angaben des Gebiets-<br />

entwicklungsplans vor und wurden berücksichtigt.<br />

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