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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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zes zu verzichten“ (Seite 39 des Wortprotokolls der Generaleröterung; vgl. auch<br />

schriftliche Stellungnahmen der Stadt Halle vom 03.01.2008 und 11.03.2010).<br />

Diese beiden Themenschwerpunkte verkehrliche Entlastung durch die A 33 und<br />

hinreichender Lärmschutz, die von der Stadt Halle mit Nachdruck in das Plan-<br />

feststellungsverfahren eingebracht wurden, haben in diesem Planfeststellungs-<br />

beschluss ihren besonderen Niederschlag gefunden. In diesem Zusammenhang<br />

wird auf die Kapitel B 6.1 (Planrechtfertigung/Verkehrliche Bedeutung des Vor-<br />

habens und B 7.9 (Lärmschutz) dieses Beschlusses verwiesen.<br />

Die städtebauliche Entwicklung der Stadt Halle wird durch das Vorhaben jedoch<br />

nicht nachhaltig gestört. Ebenso vermag ich keinen nachteiligen Eingriff in die<br />

Planungshoheit der Stadt Halle erkennen. Ein solcher wird auch von der Stadt<br />

Halle nicht geltend gemacht.<br />

In diesem Zusammenhang kann nicht in Abrede gestellt werden, dass die Tras-<br />

se durch die im Jahre 2004 vereinbarte Umplanung („Gemeinsame Erklärung<br />

Konsenstrasse“ vom 25. Februar 2004) erheblich näher an das Siedlungsband<br />

der Stadt Halle herangerückt ist. Der jetzt planfestgestellte Trassenverlauf be-<br />

dingt dennoch keine Beeinträchtigungen der kommunalen Planungshoheit.<br />

Die planfestgestellten Trasse verläuft mit einem deutlichen Abstand von mehr<br />

als 1 km zur geschlossenen Bebauung südlich des Ortsteiles Künsebeck auf die<br />

Stadt Halle selbst zu. Der Abstand der Trasse zur Randbebauung der Stadt<br />

Halle ist zwar geringer als der zum Ortsrand Künsebeck, verläuft hier aber ent-<br />

lang der Grenze des Tatenhauser Waldes und bildet künftig eine Grenzlinie<br />

zwischen der Stadt Halle und dem Tatenhauser Wald. Westlich von Halle<br />

schließen sich ein Gewerbegebiet und die Ortslage Hesseln an, an denen die<br />

Trasse wiederum südlich, und zwar zum Ortrand von Hesseln in einem Abstand<br />

von etwa 600 m, vorbeiführt; südwestlich von Hesseln wechselt die Trasse dann<br />

auf das Stadtgebiet <strong>Borgholzhausen</strong>.<br />

Dieser Trassenverlauf berührt keine Bereiche, in denen eine verfestigte Pla-<br />

nung der Stadt Halle im Hinblick auf künftige städtebauliche Entwicklungen vor-<br />

handen ist. Die Stadt Halle hat dem Trassenverlauf in ihrer Stellungnahme vom<br />

03.01.2008 nicht nur zugestimmt, sondern wie auch die Gemeinde Steinhagen<br />

die unverzügliche Realisierung des Lückenschlusses gefordert. Das von der<br />

Stadt Halle zur Minimierung grundstücksbezogener Wirkungen geforderte Bo-<br />

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