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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Mäusebussard:<br />

Die vorliegenden Angaben zu Vorkommen des Mäusebussards bestätigen die<br />

weite Verbreitung der Art im Raum. Neuere trassennahe Brutnachweise liegen<br />

von der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld aus dem Tatenhauser Wald<br />

und dem Raum Künsebeck vor. Im Bereich des Tatenhauser Waldes erfolgte<br />

2006 der Nachweis einer Brut am Rand des Betriebsgeländes der Firma Storck,<br />

nördlich der A 33-Trasse, die aber erfolglos abgebrochen wurde. Im Raum Kün-<br />

sebeck wurde 2007 eine Brut in einem Gehölzstreifen am Künsebecker Bach<br />

südlich der A 33-Trasse festgestellt.<br />

Nach den nachvollziehbaren Angaben des Vorhabenträgers, stellt das Brutvor-<br />

kommen im Nahbereich der Fa. Storck, wie der Brutabbruch verdeutliche, kein<br />

dauerhaftes Brutvorkommen dar. Ob es sich bei dem 2007 festgestellten Brut-<br />

vorkommen am Künsebecker Bach um einen mehrfach genutzten Brutplatz<br />

handelt, konnten die Gutachter des Vorhabenträgers nicht bestimmen. Diesbe-<br />

züglich ist aber festzuhalten, dass sich der Brutplatz ca. 160 m von der A 33-<br />

Trasse entfernt befindet und eine direkte bau- oder anlagenbedingte Inan-<br />

spruchnahme nicht stattfindet. Allerdings können Störungen nicht grundsätzlich<br />

ausgeschlossen werden, da sich der Brutplatz innerhalb der artspezifischen<br />

Fluchtdistanz, die mit 200 m angegeben wird (Garniel & Mierwald, Vögel und<br />

Straßenverkehr, Kieler Institut für Landschaftsökologie, April 2010), befindet.<br />

Hinsichtlich der Prüfung der einzelnen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG<br />

wird auf Kapitel B 6.3.3.4 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

Auf jeden Fall zeigen die neuen Daten, dass der Mäusebussard, trotz teilweise<br />

mehrfacher Nutzung von Horststandorten, Horste neu anlegt und Brutstandorte<br />

wieder aufgibt. Ein Mangel der Bestandserfassung 2004 ist aufgrund dieser na-<br />

türlichen Fluktuationen nicht ableitbar.<br />

Hinsichtlich sonstiger Greifvogelarten, hier Sperber, Habicht und Wespenbus-<br />

sard, ergeben sich aus den neu vorliegenden Daten gegenüber der Ausgangs-<br />

lage und Bewertung im Artenschutzbeitrag vom 14.12.2009, Teil A (Deckblatt I)<br />

keine neuen Aspekte in Bezug die artenschutzrechtliche Bewertung.<br />

Mittelspecht:<br />

Der Mittelspecht wurde im Rahmen der Brutvogelkartierung 2004 des Vorha-<br />

benträgers innerhalb des Untersuchungsgebietes, trotz hoher Kartierintensität<br />

unter Einsatz einer Klangattrappe, nicht nachgewiesen. Auch die 1999 von der<br />

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