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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Reaktionsstufe tatsächlich unmöglich ist, sondern auch dann, wenn die Befol-<br />

gung mit unverhältnismäßigen Belastungen für die Belange Betroffener ver-<br />

bunden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.2009, 9 A 40/07, Rn. 33 und 34,<br />

und Beschluss vom 07.07.2010, 7 VR 2/10). Dies könnte insbesondere dann<br />

der Fall sein, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke eines Betroffenen<br />

für Ausgleichsmaßnahmen zu einer Gefährdung der Existenz seines landwirt-<br />

schaftlichen Betriebes führen würde.<br />

Bei unter Berücksichtigung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen noch immer<br />

verbleibenden Beeinträchtigungen hat schließlich eine so genannte bipolare na-<br />

turschutzrechtliche Abwägung zu erfolgen (§ 15 Abs. 5 BNatSchG). Gehen die<br />

Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht vor, hat der Verur-<br />

sacher eine Ersatzgeldzahlung zu leisten (§ 15 Abs. 5 BNatSchG).<br />

Dieses naturschutzrechtliche Eingriffskonzept wurde vorliegend eingehalten.<br />

6.6.2 Beschreibung und Bewertung der Beeinträchtigungen, angewandte Me-<br />

thodik<br />

Wie der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) sowie der zugehörige arten-<br />

schutzrechtliche Fachbeitrag 2009 (Deckblatt I) und die FFH-<br />

Verträglichkeitsuntersuchung 2009 (Deckblatt I) aufzeigen, ist das Straßenbau-<br />

vorhaben nicht nur wegen der Wirkungen infolge der Inanspruchnahme des<br />

Landschaftsraums, sondern auch bau- und betriebsbedingt mit erheblichen Be-<br />

einträchtigungen auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

und das Landschaftsbild verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind im LBP un-<br />

ter Einbeziehung der Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen ermittelt,<br />

bewertet und quantifiziert worden.<br />

Der den Planunterlagen zugrunde liegende LBP gibt dabei nicht nur Aufschluss<br />

über den Bestand an Natur, Landschaft, Lebensräumen, Arten und Biotopen<br />

sowie Biotopstrukturen, sondern zeigt auch umfassend die Konflikte auf, die<br />

durch das Vorhaben verursacht werden. Auf die zusammenfassende Darstel-<br />

lung der Umweltauswirkungen nach § 11 UVPG (vgl. Kapitel B 4.2 dieses Be-<br />

schlusses) wird in diesem Zusammenhang ergänzend hingewiesen.<br />

Zusammengefasst werden im LBP folgende eingriffsbedingte Beeinträchtigun-<br />

gen erläutert und beschrieben:<br />

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