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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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elastung gegenüber den prognostizierten und der Lärmberechnung zugrunde<br />

gelegten Verkehrsmengen verdoppele und damit eine spürbare Steigerung des<br />

Lärms eintrete.<br />

Auf Nachfrage der Einwenderin erläutert der Vorhabensträger, als Material für<br />

die vorgesehene Lärmschutzwand kämen verschiedene Materialien (Holz, Aluminium,<br />

Beton) in Betracht. Die Schutzwirkung sei in allen Fällen die Gleiche,<br />

eine Materialauswahl erfolge noch nicht im Planfeststellungsverfahren. Vor den<br />

Wänden würden auf den Böschungen der Wälle Bepflanzungen vorgenommen,<br />

so dass die Wände optisch nicht mehr in Erscheinung träten.<br />

Sogenannter Flüsterasphalt ist nach den Worten des Vorhabensträgers hier<br />

nicht vorgesehen. Flüsterasphalt werde nur ausnahmsweise dann eingesetzt,<br />

wenn mit konventionellen aktiven Schutzmaßnahmen keine hinreichende<br />

Schutzwirkung erzeugt werden könne. Im Übrigen scheide er aber wegen technischer<br />

Schwierigkeiten (hoher Unterhaltungsaufwand, schnelles Nachlassen<br />

der Schutzwirkung) im Regelfall aus.<br />

Ersatzland<br />

Die Einwenderin führt aus, sie und ihr Mann hätten nur deshalb an der Holtfelder<br />

Straße bauen dürfen, weil sie Pferde hielten. Ihre Tochter und ihr Schwiegersohn,<br />

der eine entsprechende Ausbildung besitze, erwögen, wieder Pferdehaltung<br />

zu betreiben. Sie bittet daher um Prüfung der Möglichkeiten, ihr die<br />

nördlich der A 33 verbleibenden Restflächen des benachbarten Flurstücks 267<br />

beiderseits des Loddenbaches zu überlassen. Eigentümerin sei die Stadt Halle.<br />

Der Vorhabensträger und der Verhandlungsleiter sichern zu, dies in Gesprächen<br />

mit der Stadt zu erörtern.<br />

Staunässe<br />

Die Einwenderin befürchtet, dass insbesondere durch die Auflast des Bauwerks<br />

Wasser im Boden aufgestaut werde und in den Keller gelange oder sonst zu<br />

Schäden am Gebäude führe.<br />

Diese Gefahr sieht der Vorhabensträger nicht. Oberflächenwasser fließe mit<br />

dem Gefälle des Geländes zur A 33, wo ein Graben das Wasser aufnehme und<br />

schadlos abführe. Probleme durch die Auflast der A 33 seien nicht zu erwarten.<br />

vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen zu schützen (passiver Lärmschutz), wurde<br />

der Einwenderin mit Nebenbestimmung A 7.6.3 zuerkannt.<br />

Die Stadt Halle hat der Einwenderin mit Schreiben vom 01.12.2008 mitgeteilt,<br />

für die Übertragung des nördlich der A 33 verbleibenden Teils des Flurstücks<br />

267 bestehe grundsätzlich die Bereitschaft der Stadt. Jedoch solle die Angelegenheit<br />

im Rahmen der Flurbereinigung geregelt werden.<br />

Diesbezüglich ist auf den Beschluss des Dezernates 33 der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Detmold</strong> vom 17.06.2010 zur Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens A 33 <strong>–</strong><br />

Halle-<strong>Borgholzhausen</strong> zu verweisen. Die Flächen der Einwenderin und der<br />

Stadt Halle liegen innerhalb des vorgesehenen Flurbereinigungsgebietes.<br />

Eine Vernässung infolge veränderter Grundwasserströme ist nicht zu befürchten.<br />

Die im Planungsraum vorhandenen Grundwasserschichten bieten keinen<br />

Spielraum für Kompressionen durch die Auflast des Autobahnbauwerks, weshalb<br />

Grundwasserströme hiervon unbeeinflusst bleiben (Wortprotokoll der Generalerörterung,<br />

Seite 527 f.). Darüber hinaus wird nicht in grundwasserführende<br />

Schichten eingegriffen, die A 33 verläuft im Bereich des Wohngebäudes der<br />

Einwenderin in einer leichten Dammlage.<br />

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