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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Zuletzt ist das Argument der Einwender, die Endpunkte aller Varianten hätten<br />

sich zwingend aus der Lage der linienbestimmten Trasse V 16 ergeben, inso-<br />

fern sei die Variantenauswahl eingeschränkt gewesen, nicht nachvollziehen.<br />

Aus dem einführenden Abschnitt A 1 der UVS ergibt sich vielmehr, dass der<br />

südliche Übergabepunkt aus den Ergebnissen der UVS für den dort angrenzen-<br />

den Abschnitt 5 B resultierte, während der nördliche Punkt noch weitgehend va-<br />

riabel war, jedoch die Planfeststellungsunterlagen des dort angrenzenden Plan-<br />

feststellungsabschnitts bereits zur Beschlussfassung beim damals zuständigen<br />

Verkehrsministerium des Landes NRW lagen. Dennoch wurden Trassenführun-<br />

gen auch auf einen zweiten Endpunkt zulaufend diskutiert, der von dem zur<br />

Planfeststellung anstehenden Ende des nördlichen angrenzenden Abschnitts<br />

abwich.<br />

Im Ergebnis werden alle Vorwürfe der Einwender, mit denen sie die Verwert-<br />

barkeit und inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit der UVS von 1993 als<br />

Grundlage einer darauf aufbauenden Variantenwahl in Frage stellen, zurückge-<br />

wiesen.<br />

7.1.1.2 UVS 2005 Trassen V 16/K 1, STU und V 11<br />

In Februar 2004 konnte zum Abschluss von Konsensgesprächen im Verkehrs-<br />

ministerium des Landes Nordrhein-<strong>Westfalen</strong> eine gemeinsame Erklärung er-<br />

stellt werden, in der eine veränderte Trassenführung der A 33 im Planfeststel-<br />

lungsabschnitt 7.1, Teilraum Tatenhauser Wald, vorbehaltlich der Ergebnisse<br />

des Planfeststellungsverfahrens, in den Grundzügen einvernehmlich ausgear-<br />

beitet wurde.<br />

In der Folge der dadurch bedingten neuen Betroffenheiten entstand eine eben-<br />

so engagiert wie kontrovers geführte Diskussion um eine mögliche Südtrasse.<br />

In ihren Beschlüssen zur gemeinsamen Erklärung formulierten die Räte der<br />

Stadt Halle und der Gemeinde Steinhagen daher die Forderung, eine von der<br />

neu gegründeten Südtrassen-Union vorgeschlagene und vom Vorhabenträger<br />

nachvollzogene Südtrasse im Vergleich mit der Konsenstrasse V 16/K 1 ergeb-<br />

nisoffen einer Abwägung zu unterziehen und hierzu beide Trasse nach UVS-<br />

Kriterien sowie verkehrlichen Kriterien gutachterlich zu bewerten. Innerhalb<br />

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